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241/2005
Stand: 06.12.2005
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Abschiebehindernisse und Rückführung von Ausländern erläutern

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung soll ihre Position zur "Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern" erläutern. Dies fordert Die Linke in einer Kleinen Anfrage ( 16/125). Zitiert wird dazu ein Passus im Koalitionsvertrag, in dem es heiß: "Wir wollen durch geeignete Maßnahmen die Rückführung von ausreisepflichtigen Ausländern verbessern und praktische Hindernisse der Abschiebung insbesondere von Straftätern soweit möglich beseitigen." Die Linke fragt nun, welche Gruppen von ausreisepflichtigen Ausländern außer den Straftätern von der Regierung gemeint sind. Sie interessiert sich dafür, ob "de facto schutzbedürftige Flüchtlinge und Asylsuchende vom Zugang vom Annerkennungsverfahren ausgeschlossen werden, wenn ihre Einreise illegal war und sie sich allein durch Grenzübertritt strafbar gemacht haben - also de jure zur Gruppe der Straftäter gehören". Gefragt wird weiter, ob der Ausreisepflicht auch Ausländer unterliegen sollen, die bislang geduldet sind. Dargelegt werden soll ferner, in welcher Form der Schutz von Familie und Kind berücksichtigt werden soll und welche Regelungen für Flüchtlinge mit posttraumatischen Belastungsstörungen oder akuter Suizidgefahr bestehen oder vorgesehen sind. Konkretisiert werden soll auch die Zahl der derzeit in Deutschland Geduldeten unter Benennung der jeweiligen Herkunftsstaaten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_241/06
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