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245/2005
Stand: 12.12.2005
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Bund will für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosen nicht mehr zahlen

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Der Bund will sich aus der Finanzierung der Leistungen für Unterkunft und Heizung für Bezieher von Arbeitslosengeld II zurückziehen. Bislang war für das Jahr 2005 eine Beteiligung in Höhe von 29,1 Prozent vorgesehen, wobei die kommunalen Träger den verbleibenden Teil aufbringen. Mit ihrem jetzt vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ( 16/162) will die Regierung den Bundesanteil aufgrund einer Überprüfung zum Stichtag 1. Oktober dieses Jahres rückwirkend ab 1. Januar 2005 streichen. Dadurch werde gewährleistet, dass die Kommunen die ihnen im Zusammenhang mit der Hartz-IV-Reform versprochene Entlastung von jährlich 2,5 Milliarden Euro erhalten. Andererseits werde sichergestellt, dass der Bund nicht durch einen darüber hinausgehenden Anteil belastet wird. Für den Bund führe die Streichung in diesem Jahr zu einer finanziellen Entlastung von mindestens 3,2 Milliarden Euro, heißt es in dem Entwurf. Auch im kommenden Jahr will sich der Bund an diesen Kosten nicht beteiligen. Dadurch würden einerseits die Kommunen um die versprochenen 2,5 Milliarden Euro entlastet, während gleichzeitig der Bund nicht belastet werde, so die Regierung. Wie es weiter heißt, sind die Agenturen für Arbeit und die kreisfreien Städte und Kreise Träger des Arbeitslosengeldes II. Die kommunalen Träger müssen unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung der Betroffenen aufbringen. Zum 1. Oktober dieses Jahres seien die Rechengrundlagen für die Festlegung des Bundesanteils überprüft worden, teilt die Regierung mit. Dabei habe sich gezeigt, dass die kommunalen Träger deutlich geringere Kosten für diese Leistungen hatten, als es der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat im Jahr 2004 bei der Beratung des kommunalen Optionsgesetzes angenommen hatte. Dieses Gesetz regelt die Beteiligung der kommunalen Träger an der Umsetzung der Hartz-IV-Reform. Darüber hinaus habe sich vor allem eine höhere Sozialhilfeentlastung der Kommunen sowie eine stärkere Entlastung der Länder beim Wohngeld ergeben. Aufgrund der bisher geringer als erwartet eingetroffenen Belastungen der Kommunen werde deren Gesamtentlastung von 2,5 Milliarden Euro bereits erreicht, ohne dass der Bund sich an den Leistungen für Unterkunft und Verpflegung beteiligen müsste. Die nächste Überprüfung des Bundesanteils soll zum 1. Oktober 2006 stattfinden, heißt es weiter.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_245/02
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