hib-Meldung
245/2005
Stand: 12.12.2005
Auskunft über Nazi-Gegner wegen Verwendens von Nazi-Symbolen geben
16/149) wissen, wie die Bundesregierung es
rechtfertigt, dass der Abdruck solcher Kennzeichen in Publikationen
des Verfassungsschutzes erlaubt ist. Sie weist ebenso darauf hin,
dass dann auch viele Abbildungen in Publikationen der
Bundeszentrale für politische Bildung über den
Nationalsozialismus sowie in Schulbüchern strafbedroht
wären. Die Bündnisgrünen fragen deshalb die
Regierung, ob eine gesetzliche Klarstellung angezeigt sein
könnte mit dem Ziel, eine solche Praxis der Polizei und der
Strafverfolgungsbehörden künftig zu unterbinden.
Berlin: (hib/BOB) Rechtsunsicherheit schaffen nach Ansicht von
Bündnis 90/Die Grünen mehrere Fälle, in denen
erklärte Gegner des Nationalsozialismus eine Anzeige wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
erhielten (unter anderem ein durchgestrichenes Hakenkreuz). Die
Fraktion möchte nun unter anderem in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_245/03