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245/2005
Stand: 12.12.2005
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Auskunft über Nazi-Gegner wegen Verwendens von Nazi-Symbolen geben

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/BOB) Rechtsunsicherheit schaffen nach Ansicht von Bündnis 90/Die Grünen mehrere Fälle, in denen erklärte Gegner des Nationalsozialismus eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhielten (unter anderem ein durchgestrichenes Hakenkreuz). Die Fraktion möchte nun unter anderem in einer Kleinen Anfrage ( 16/149) wissen, wie die Bundesregierung es rechtfertigt, dass der Abdruck solcher Kennzeichen in Publikationen des Verfassungsschutzes erlaubt ist. Sie weist ebenso darauf hin, dass dann auch viele Abbildungen in Publikationen der Bundeszentrale für politische Bildung über den Nationalsozialismus sowie in Schulbüchern strafbedroht wären. Die Bündnisgrünen fragen deshalb die Regierung, ob eine gesetzliche Klarstellung angezeigt sein könnte mit dem Ziel, eine solche Praxis der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden künftig zu unterbinden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_245/03
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