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256/2005
Stand: 22.12.2005
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Liberale wollen Fluglärmgesetz modernisieren

Verkehr und Bau/Antrag

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, das Fluglärmgesetz umgehend zu novellieren. In einem Antrag ( 16/263) heißt es, das Gesetz stamme aus dem Jahr 1971 uns sei seitdem nahezu unverändert geblieben. Den heutigen Ansprüchen werde es nicht mehr gerecht. Weder biete es einen ausreichenden Gesundheitsschutz für die Flughafenanwohner noch Planungssicherheit für die Flughafenbetreiber. Eine Novellierung sei daher aus der Sicht aller Betroffenen überfällig. Zentrale Orientierung müssten dabei wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für den Gesundheitsschutz sein. Der Anwendungsbereich des Gesetzes müsse Verkehrsflughäfen und größere Verkehrslandeplätze umfassen. Auch Militärflugplätze sollten im Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes verbleiben. Neue, niedrigere und für alle Standorte einheitliche Schutzzonen-Grenzwerte sollten nach Meinung der FDP festgelegt werden. Ferner müssten Nachtschutzzonen mit strengeren Schallschutz-Anforderungen eingerichtet werden. Ebenso sei der Mittelungspegel des Fluglärms durch ein zeitgemäßes Verfahren zu berechnen. Um die Belastung durch Fluglärm zu ermitteln, seien ebenfalls realistische Berechnungsgrundlagen heranzuziehen, heißt es in dem Antrag.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_256/03
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