hib-Meldung
256/2005
Stand: 22.12.2005
Liberale wollen Fluglärmgesetz modernisieren
16/263) heißt es, das Gesetz stamme aus
dem Jahr 1971 uns sei seitdem nahezu unverändert geblieben.
Den heutigen Ansprüchen werde es nicht mehr gerecht. Weder
biete es einen ausreichenden Gesundheitsschutz für die
Flughafenanwohner noch Planungssicherheit für die
Flughafenbetreiber. Eine Novellierung sei daher aus der Sicht aller
Betroffenen überfällig. Zentrale Orientierung
müssten dabei wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse für
den Gesundheitsschutz sein. Der Anwendungsbereich des Gesetzes
müsse Verkehrsflughäfen und größere
Verkehrslandeplätze umfassen. Auch Militärflugplätze
sollten im Geltungsbereich des Fluglärmgesetzes verbleiben.
Neue, niedrigere und für alle Standorte einheitliche
Schutzzonen-Grenzwerte sollten nach Meinung der FDP festgelegt
werden. Ferner müssten Nachtschutzzonen mit strengeren
Schallschutz-Anforderungen eingerichtet werden. Ebenso sei der
Mittelungspegel des Fluglärms durch ein zeitgemäßes
Verfahren zu berechnen. Um die Belastung durch Fluglärm zu
ermitteln, seien ebenfalls realistische Berechnungsgrundlagen
heranzuziehen, heißt es in dem Antrag.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf,
das Fluglärmgesetz umgehend zu novellieren. In einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_256/03