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Stand: 05.02.2001
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Öffentliche Anhörung zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen des Deutschen Bundestages hat beschlossen, am 07. Februar 2001 in der Zeit von 11.00 bis 15.00 Uhr eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (FStrÄndG) durchzuführen. Die Anhörung findet in Berlin, Plenarbereich Reichstagsgebäude, Sitzungssaal 3. S. 001 (Fraktionssaal der SPD), statt. Die Tagesordnung und der Fragenkatalog für die Sachverständigen können im Internet unter www.bundestag.de - Presse - abgerufen werden.

Als Sachverständige sind zu der Anhörung eingeladen:

1. Prof. Dr. Nikolaus Herrmann, Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meissen

2. Ministerialdirigent Hans-Joachim Vollpracht, Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Potsdam

3. Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch, Universität Tübingen

4. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart

5. Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen, Berlin

6. Ministerialrat Jürgen Kern, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, Wiesbaden

7. Karl-Heinz Ludewig, Arbeitskreis Verkehr und Umwelt UMKEHR e. V., Berlin

Interessenten, die an der Anhörung als ZUHÖRER teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Postanschrift: Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Telefon: (030) 227 - 32426, Telefax: (030) 227 - 30017) bis zum 6. Februar 2001 anmelden. Anmeldungen werden im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten entgegengenommen. Die angemeldeten Zuhörer erhalten vor Beginn der Anhörung am Eingang Süd des Reichstagsgebäudes gegen Vorlage eines amtlichen Personalausweises oder Reisepasses eine Einlasskarte.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010205c
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