Pressemitteilung
Stand: 06.02.2001
Kein Ermittlungsverfahren eröffnet
Die Pressestelle des Deutschen Bundestages teilt mit:
Wiederholt war in den vergangenen Wochen darüber berichtet worden, dass am sog. Guben-Prozeß in Cottbus beteiligte Rechtsanwälte Beleidigungsklagen gegen den Präsidenten des Deutschen Bundestages erhoben hätten. Wolfgang Thierse hatte mehrfach scharfe Kritik an der Verschleppungstaktik einiger Anwälte
geäußert und in einem Interview davon gesprochen, dass dabei wohl auch "Gesinnungsgenossen" der gewalttätigen rechtsextremen Jugendlichen beteiligt gewesen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hat es abgelehnt, in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. In der Begründung heißt es, es hätten sich "aus den inkriminierten Äußerungen keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben".
Wiederholt war in den vergangenen Wochen darüber berichtet worden, dass am sog. Guben-Prozeß in Cottbus beteiligte Rechtsanwälte Beleidigungsklagen gegen den Präsidenten des Deutschen Bundestages erhoben hätten. Wolfgang Thierse hatte mehrfach scharfe Kritik an der Verschleppungstaktik einiger Anwälte
geäußert und in einem Interview davon gesprochen, dass dabei wohl auch "Gesinnungsgenossen" der gewalttätigen rechtsextremen Jugendlichen beteiligt gewesen seien. Die Generalstaatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin hat es abgelehnt, in diesem Zusammenhang ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen. In der Begründung heißt es, es hätten sich "aus den inkriminierten Äußerungen keine zureichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten ergeben".
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_010206a