Pressemitteilung
Stand: 18.06.2001
Gericht: Heimliche Filmaufnahmen waren rechtswidrig
Zu der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin im
Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Bundestag und den Journalisten
Ulrich Meyer und Martin Lettmayer erklärt der Sprecher des
Deutschen Bundestages:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es als rechtswidrig angesehen, dass der Journalist Lettmeyer heimlich in Toiletten des Reichstagsgebäudes Filmaufnahmen über angebliche Kokainspuren gemacht hat. Das Gericht hat allerdings das von Bundestagspräsident Thierse gegen Lettmeyer sowie den verantwortlichen Redakteur einer entsprechenden Fernsehsendung, Meyer, ausgesprochene einjährige Hausverbot mit der Begründung aufgehoben, das rechtswidrige Verhalten der beiden Journalisten rechtfertige dies nicht. In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob angebliche Spuren von Kokain im Reichstagsgebäude festgestellt wurden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat es als rechtswidrig angesehen, dass der Journalist Lettmeyer heimlich in Toiletten des Reichstagsgebäudes Filmaufnahmen über angebliche Kokainspuren gemacht hat. Das Gericht hat allerdings das von Bundestagspräsident Thierse gegen Lettmeyer sowie den verantwortlichen Redakteur einer entsprechenden Fernsehsendung, Meyer, ausgesprochene einjährige Hausverbot mit der Begründung aufgehoben, das rechtswidrige Verhalten der beiden Journalisten rechtfertige dies nicht. In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob angebliche Spuren von Kokain im Reichstagsgebäude festgestellt wurden.
906 Zeichen
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2001/pz_0106181