Pressemitteilung
Stand: 29.01.2002
Bundestagspräsident Thierse weist Vorwürfe des Unionspolitikers Repnik zurück
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat Vorwürfe
des 1. Parlamentarischen Geschäftsführers der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Hans-Peter Repnik in der "Stuttgarter
Zeitung" wegen seiner Amtsführung zurückgewiesen. Der
Bundestagspräsident richtete heute nachfolgenden Brief an
Hans-Peter Repnik:
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seit der in den Medien sogenannten Spendenaffäre Ihrer Partei hat es keinen großen Neuigkeitswert, dass aus Ihrer Fraktion Vorwürfe an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet werden, er übe sein Amt parteilich aus.
Es ist offensichtlich, dass diese Vorwürfe nicht berechtigt sind. Als Vorgesetzter der für die Einhaltung des Parteiengesetzes zuständigen Verwaltung achte ich vielmehr peinlich auf eine unbezweifelbare Gleichbehandlung aller Parteien und aller Vorwürfe, die wegen des Finanzgebarens von Parteien erhoben werden. Das trifft auch auf die Veröffentlichung des "Stern" über die CSU zu. Mein korrektes Vorgehen wurde im Ältestenrat bestätigt. Lediglich Ihre Fraktion schloss sich dem nicht an.
Sie haben es nun für angemessen gehalten, den unberechtigten und widerlegten Vorwurf der Parteilichkeit nicht nur zu wiederholen, sondern mit Rücktrittsforderungen zu verbinden.
Dazu haben Sie den parlamentarischen Streit der letzten Wochen über die haushalts- und verfassungsrechtliche Behandlung des von der Bundesregierung beabsichtigten Ankaufs von Transportflugzeugen für die Bundeswehr herangezogen.
Das kann nur wider besseres Wissen erfolgt sein. Denn der Bundestagspräsident hat nicht die Aufgabe, sich als Zensor von Entscheidungen des Parlaments zu betätigen. Nach dem Grundgesetz ist für die verfassungsrechtliche Würdigung einer Parlamentsentscheidung alleine das Bundesverfassungsgericht zuständig. Deshalb hat Ihre und eine weitere Fraktion das Gericht in dieser Angelegenheit angerufen.
Der Vorsitzende Ihrer Fraktion hatte mir mit Schreiben vom 18.12.01 bereits zugemutet, Regierungshandeln rechtlich zu bewerten, noch bevor der Deutsche Bundestag sich damit befasst hatte. Tatsächlich habe ich die Bundesregierung von den Bedenken Ihrer Fraktion in Kenntnis gesetzt und dies auch Ihrem Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Auf sein erneutes Schreiben habe ich klargestellt, dass es Sache des gesamten Hauses und nicht meine ist, darüber zu befinden, wie es sein Budgetrecht wahrnimmt.
Ihr Verhalten ist darauf gerichtet, das Amt des Bundestagspräsidenten - und nebenbei meine Person - öffentlich zu beschädigen. Im Interesse des gesamten Parlaments fordere ich Sie auf, diese durchsichtigen Manöver zu unterlassen. In der Geschichte des Deutschen Bundestages war es bisher immer möglich, in der politischen Auseinandersetzung das Parlament insgesamt und seine Institutionen nicht zu beschädigen. Ihre Äußerung ist unvereinbar mit einer verantwortlichen Wahrnehmung Ihrer Ämter, insbesondere im Ältestenrat des Bundestages.
Ich empfinde sie darüber hinaus menschlich als stillos.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thierse
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
seit der in den Medien sogenannten Spendenaffäre Ihrer Partei hat es keinen großen Neuigkeitswert, dass aus Ihrer Fraktion Vorwürfe an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet werden, er übe sein Amt parteilich aus.
Es ist offensichtlich, dass diese Vorwürfe nicht berechtigt sind. Als Vorgesetzter der für die Einhaltung des Parteiengesetzes zuständigen Verwaltung achte ich vielmehr peinlich auf eine unbezweifelbare Gleichbehandlung aller Parteien und aller Vorwürfe, die wegen des Finanzgebarens von Parteien erhoben werden. Das trifft auch auf die Veröffentlichung des "Stern" über die CSU zu. Mein korrektes Vorgehen wurde im Ältestenrat bestätigt. Lediglich Ihre Fraktion schloss sich dem nicht an.
Sie haben es nun für angemessen gehalten, den unberechtigten und widerlegten Vorwurf der Parteilichkeit nicht nur zu wiederholen, sondern mit Rücktrittsforderungen zu verbinden.
Dazu haben Sie den parlamentarischen Streit der letzten Wochen über die haushalts- und verfassungsrechtliche Behandlung des von der Bundesregierung beabsichtigten Ankaufs von Transportflugzeugen für die Bundeswehr herangezogen.
Das kann nur wider besseres Wissen erfolgt sein. Denn der Bundestagspräsident hat nicht die Aufgabe, sich als Zensor von Entscheidungen des Parlaments zu betätigen. Nach dem Grundgesetz ist für die verfassungsrechtliche Würdigung einer Parlamentsentscheidung alleine das Bundesverfassungsgericht zuständig. Deshalb hat Ihre und eine weitere Fraktion das Gericht in dieser Angelegenheit angerufen.
Der Vorsitzende Ihrer Fraktion hatte mir mit Schreiben vom 18.12.01 bereits zugemutet, Regierungshandeln rechtlich zu bewerten, noch bevor der Deutsche Bundestag sich damit befasst hatte. Tatsächlich habe ich die Bundesregierung von den Bedenken Ihrer Fraktion in Kenntnis gesetzt und dies auch Ihrem Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt. Auf sein erneutes Schreiben habe ich klargestellt, dass es Sache des gesamten Hauses und nicht meine ist, darüber zu befinden, wie es sein Budgetrecht wahrnimmt.
Ihr Verhalten ist darauf gerichtet, das Amt des Bundestagspräsidenten - und nebenbei meine Person - öffentlich zu beschädigen. Im Interesse des gesamten Parlaments fordere ich Sie auf, diese durchsichtigen Manöver zu unterlassen. In der Geschichte des Deutschen Bundestages war es bisher immer möglich, in der politischen Auseinandersetzung das Parlament insgesamt und seine Institutionen nicht zu beschädigen. Ihre Äußerung ist unvereinbar mit einer verantwortlichen Wahrnehmung Ihrer Ämter, insbesondere im Ältestenrat des Bundestages.
Ich empfinde sie darüber hinaus menschlich als stillos.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Thierse
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020129