Pressemitteilung
Stand: 19.02.2002
Bundestagsverwaltung prüft Vorwürfe gegen die SPD
Zu der Darstellung der ARD-Sendung „Report“ am
Montagabend, die SPD habe gegen Regelungen des Parteiengesetzes
verstoßen, erklärt ein Sprecher der
Bundestagsverwaltung:
„Wie in jedem anderen Fall prüft auch in diesem die Verwaltung des Deutschen Bundestages, ob die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe einen Verstoß gegen das Parteiengesetz enthalten. Diese Prüfung geschieht wie in allen anderen Fällen in der Vergangenheit zügig und mit Sorgfalt.“
„Wie in jedem anderen Fall prüft auch in diesem die Verwaltung des Deutschen Bundestages, ob die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe einen Verstoß gegen das Parteiengesetz enthalten. Diese Prüfung geschieht wie in allen anderen Fällen in der Vergangenheit zügig und mit Sorgfalt.“
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_0202196