Pressemitteilung
Stand: 24.05.2002
Bundestagspräsident Thierse führt neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes in sein Amt ein
Sperrfrist: Beginn der Rede
Es gilt das gesprochene Wort
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nimmt heute die Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, vor. Bei einer Feierstunde im ehemaligen Bonner Plenarsaal (Beginn: 10 Uhr) führt der Bundestagspräsident aus:
„Im November 2000 haben wir an diesem Ort das fünfzigjährige Bestehen des Bundesrechnungshofes gefeiert – damals noch unter der Präsidentin Hedda von Wedel, deren Amtsführung im Plenum des Deutschen Bundestages Dank gefunden hat. Sie ist in der Zwischenzeit einem Ruf an den Europäischen Rechnungshof gefolgt. Heute wollen wir den neuen Mann an der Spitze – oder, wie es seinem Selbstverständnis wohl eher entspricht – den Mann in der Verantwortung in sein Amt einführen. Als Präsident einer obersten Bundesbehörde tragen Sie, lieber Herr Engels, nicht nur die Verantwortung für die etwa 700 Mitarbeiter des Bundesrechungshofes selbst, sondern ebenso für die knapp 900 Mitarbeiter in den seit 1998 eingerichteten neun Prüfungsämtern des Bundes. Darüber hinaus hat der Präsident des Bundesrechnungshofes die sicher besonders spannende Aufgabe, auch die eigenen Mittel – immerhin etwa 80 Mio. Euro – sparsam, wirtschaftlich und effektiv einzusetzen.
Die Einführung des neuen Präsidenten – und ebenso des neuen Vizepräsidenten, unseres Bundestagskollegen Norbert Hauser – ist ein gutes Signal für den Bundesrechnungshof selbst, aber ebenso für die Politik. Dies sollen keine Vorschußlorbeeren sein – die welken ja bekanntlich stets besonders schnell. Aber schließlich, lieber Herr Engels, hat Ihre bisherige Arbeit gezeigt, wie Sie Ihre neue Verantwortung ausüben werden. Der Umgang mit Finanzen ist Ihnen durchaus vertraut. Bereits als Sekretär des Haushaltsausschusses des Bundestages haben Sie neben Ihrem großem Fachwissen vielfältige Erfahrungen mit der parlamentarischen Sichtweise der Arbeit des Rechnungshofes gesammelt und – wichtiger noch – viel Verständnis dafür entwickelt. Sie waren den Abgeordneten darüber hinaus stets ein kompetenter und zuverlässiger Berater und Gesprächspartner. 1996 hat Sie der Deutsche Bundestag zum Vizepräsidenten diese Hauses gewählt. Auch in diesem Amt haben Sie sich mit Ihrer unbestrittenen Fachkompetenz fraktionsübergreifenden Respekt erarbeitet. Ihr Vertrauen in Ihre Person und Kompetenz brachten die Abgeordneten zum Ausdruck, als sie Ihnen mit 92,60% der abgegebenen Stimmen das Amt des Präsidenten übertrugen. Man kann sagen: Der Deutsche Bundestag und Sie haben sich über die Jahre gründlich kennengelernt. Wir wussten, was wir tun; wir wissen, was auf uns zukommt – und wir freuen uns darauf.
Sie bezeichnen die öffentlichen Finanzen gerne mit Jean Bodin als 'die Nerven des Staates'. Und in der Tat liegen in Politik und Öffentlichkeit immer wieder empfindliche Nerven bloß, wenn es um die Verwendung öffentlicher Gelder geht. Medien und Öffentlichkeit sehen dabei die Äußerungen des Bundesrechungshofes und seines Präsidenten mitunter als abschließendes ‚Urteil‘ über das Finanzgebaren der öffentlichen Verwaltungen an. Diese Einschätzung wird der tatsächlichen Rolle und Aufgabe des Bundesrechnungshofes nicht gerecht. Eine solche Sicht würde nämlich Parlament und demokratisch legitimierte Politik aus ihren originären Verantwortungen entlassen. Die Rolle des Bundesrechnungshofes besteht ja gerade nicht darin, zu entscheiden, wofür Steuergelder ausgegeben werden sollen – das ist eine der wichtigsten Aufgaben der Parlamente. Der Rechnungshof überwacht, ob diese Gelder so ausgegeben worden sind, wie es die parlamentarische Haushaltsentscheidung gewollt hat. Haushaltsgesetz und Haushaltsplan werden vom Bundesverfassungsgericht zu Recht nicht als der Gegenstand, sondern als der Maßstab der Prüfungen des Rechnungshofes angesehen.
Politik muß sich jedoch der Verantwortung von Urteil und Entscheidung stellen, vor allem natürlich auch dem Votum der Bürger. Sie selbst, lieber Herr Engels, betonen in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Rechnungshofes in der Aufgabe eines Beraters und möchten die Akzeptanz dieser Rolle bei Parlament, Regierung und Öffentlichkeit stärken. Bei uns brauchen Sie hierfür nicht lange zu werben. Schließlich sieht der Deutsche Bundestag den Bundesrechnungshof seit langem als einen unentbehrlichen Ratgeber und unerlässlichen Partner bei der Kontrolle der Bundesregierung an. Und es ist zu wenig bekannt, dass die Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes in unserem Parlament durch den Haushaltsausschuss und dessen Rechnungsprüfungsausschuss immer wieder aufgegriffen werden. Der Deutsche Bundestag beruft sich bei angestrebten Einsparungen des öfteren auf die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes oder holt bei ihm Gutachten und Stellungnahmen ein.
Wir sind uns also des Wertes einer unabhängigen und sachkundigen Haushaltskontrolle bewusst. Den letzten Schritt in diese Richtung ging das Parlament auf Vorschlag des Haushaltsausschusses mit dem Bundesrechnungshofgesetz, das den Bundesrechnungshof deutlich näher an das Parlament heranführte.
Die Diskussionen der Rechtsgelehrten über das Verhältnis des Rechnungshofes zu Bundesregierung und Parlament/Bundestag füllen Seiten, wenn nicht gar Bände.
Ich will uns allen ein Referat über die unterschiedlichen Auffassungen zur Nähe oder Distanz des Rechnungshofes zu Legislative oder Exekutive ersparen. Wenn ich mir aber das Ergebnis dieser Diskussionen ansehe, so gibt es zwei Gesichtspunkte, die von allen Seiten als entscheidend angesehen werden: die Unabhängigkeit der fachlichen Bewertung sowie eine wohlverstandene Zurückhaltung gegenüber der Versuchung, mit dem öffentlichen Ansehen des Rechnungshofes Politik gegenüber der Regierung, aber auch gegenüber dem Parlament zu betreiben. Niemand soll den Rechnungshof als politisches Instrument vereinnahmen können. Dennoch ist die Arbeit des Bundesrechnungshofes natürlich nicht unpolitisch. Wer wollte die jüngsten Beispiele übersehen?
Die Berichte des Bundesrechnungshofes über die Aussagefähigkeit von Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit hatten Folgen. Sie gaben Anstöße zum Handeln, zur Veränderung.
Die Stellungnahmen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Beschaffung von Militärtransportern gaben Hinweise, die das Parlament sorgfältig abgewogen hat. Aber gerade dieser Fall aus der jüngsten Vergangenheit gibt auch Anlaß zu kritischer Reflexion. Ich habe in den vergangenen Monaten – erlauben Sie mir diesen Anflug von Ironie – heftig gestaunt, welch geballter militärtechnischer wie –politischer Sachverstand beim „Hof“ (wie er manchmal auch verkürzt genannt wird) versammelt ist. Da weiß man offenbar ganz genau, wieviele Fluggeräte für einen bestimmten Zweck geradezu zwingend benötigt oder nicht benötigt werden. Ich muß gestehen: Ich war da viel ahnungsloser, und das hat mir manche Entscheidung z. B. über Sondersitzungen des Haushaltsausschusses nicht leicht gemacht. Vielleicht geben uns diese Vorgänge gemeinsam Anlass, hin und wieder auch darüber nachzudenken, wo Grenzen für eine sinnvolle Selbstbescheidung hoheitlichen Handelns verlaufen.
Die gesetzlich verbriefte Möglichkeit, nicht nur ‚nachzurechnen‘, sondern auch auf eigene Initiative hin ‚nachzudenken‘ und zu beraten, erlaubt dem Bundesrechnungshof ebenso, seinen Blick nach vorne zu wenden, 'vorauszudenken'. Um ein anderes Bild zu gebrauchen: Er kann eine Schneise in das Gestrüpp der gewohnten Praxis, des üblichen Verfahrens schlagen und so den Blick für Neues öffnen. Dass der Bundesrechnungshof diese Möglichkeit zunehmend nutzt, hilft Parlament und Regierung bei ihrer Arbeit.
Lieber Herr Engels, bei allen Übereinstimmungen in der Sache ist eines natürlich auch klar: Wo geprüft und kontrolliert wird, herrscht nicht nur eitel Sonnenschein, da entstehen auch Spannungen. Dieses gerade in Zeiten knapper Staatsfinanzen unvermeidliche Spannungsverhältnis konstruktiv zu nutzen, verlangt von beiden Seiten Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Außerdem müssen Spannungsverhältnisse nicht unbedingt negativ sein. Sie sind eher eine Garantie dafür, dass das Vertrauen der Bürger in das Finanzgebaren der Politik wieder hergestellt und gestärkt wird. Im Namen des Deutschen Bundestages wünsche ich Ihnen, lieber Herr Engels, für Ihr wichtiges Amt eine glückliche Hand.“
Es gilt das gesprochene Wort
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse nimmt heute die Amtseinführung des neuen Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Prof. Dr. Dieter Engels, vor. Bei einer Feierstunde im ehemaligen Bonner Plenarsaal (Beginn: 10 Uhr) führt der Bundestagspräsident aus:
„Im November 2000 haben wir an diesem Ort das fünfzigjährige Bestehen des Bundesrechnungshofes gefeiert – damals noch unter der Präsidentin Hedda von Wedel, deren Amtsführung im Plenum des Deutschen Bundestages Dank gefunden hat. Sie ist in der Zwischenzeit einem Ruf an den Europäischen Rechnungshof gefolgt. Heute wollen wir den neuen Mann an der Spitze – oder, wie es seinem Selbstverständnis wohl eher entspricht – den Mann in der Verantwortung in sein Amt einführen. Als Präsident einer obersten Bundesbehörde tragen Sie, lieber Herr Engels, nicht nur die Verantwortung für die etwa 700 Mitarbeiter des Bundesrechungshofes selbst, sondern ebenso für die knapp 900 Mitarbeiter in den seit 1998 eingerichteten neun Prüfungsämtern des Bundes. Darüber hinaus hat der Präsident des Bundesrechnungshofes die sicher besonders spannende Aufgabe, auch die eigenen Mittel – immerhin etwa 80 Mio. Euro – sparsam, wirtschaftlich und effektiv einzusetzen.
Die Einführung des neuen Präsidenten – und ebenso des neuen Vizepräsidenten, unseres Bundestagskollegen Norbert Hauser – ist ein gutes Signal für den Bundesrechnungshof selbst, aber ebenso für die Politik. Dies sollen keine Vorschußlorbeeren sein – die welken ja bekanntlich stets besonders schnell. Aber schließlich, lieber Herr Engels, hat Ihre bisherige Arbeit gezeigt, wie Sie Ihre neue Verantwortung ausüben werden. Der Umgang mit Finanzen ist Ihnen durchaus vertraut. Bereits als Sekretär des Haushaltsausschusses des Bundestages haben Sie neben Ihrem großem Fachwissen vielfältige Erfahrungen mit der parlamentarischen Sichtweise der Arbeit des Rechnungshofes gesammelt und – wichtiger noch – viel Verständnis dafür entwickelt. Sie waren den Abgeordneten darüber hinaus stets ein kompetenter und zuverlässiger Berater und Gesprächspartner. 1996 hat Sie der Deutsche Bundestag zum Vizepräsidenten diese Hauses gewählt. Auch in diesem Amt haben Sie sich mit Ihrer unbestrittenen Fachkompetenz fraktionsübergreifenden Respekt erarbeitet. Ihr Vertrauen in Ihre Person und Kompetenz brachten die Abgeordneten zum Ausdruck, als sie Ihnen mit 92,60% der abgegebenen Stimmen das Amt des Präsidenten übertrugen. Man kann sagen: Der Deutsche Bundestag und Sie haben sich über die Jahre gründlich kennengelernt. Wir wussten, was wir tun; wir wissen, was auf uns zukommt – und wir freuen uns darauf.
Sie bezeichnen die öffentlichen Finanzen gerne mit Jean Bodin als 'die Nerven des Staates'. Und in der Tat liegen in Politik und Öffentlichkeit immer wieder empfindliche Nerven bloß, wenn es um die Verwendung öffentlicher Gelder geht. Medien und Öffentlichkeit sehen dabei die Äußerungen des Bundesrechungshofes und seines Präsidenten mitunter als abschließendes ‚Urteil‘ über das Finanzgebaren der öffentlichen Verwaltungen an. Diese Einschätzung wird der tatsächlichen Rolle und Aufgabe des Bundesrechnungshofes nicht gerecht. Eine solche Sicht würde nämlich Parlament und demokratisch legitimierte Politik aus ihren originären Verantwortungen entlassen. Die Rolle des Bundesrechnungshofes besteht ja gerade nicht darin, zu entscheiden, wofür Steuergelder ausgegeben werden sollen – das ist eine der wichtigsten Aufgaben der Parlamente. Der Rechnungshof überwacht, ob diese Gelder so ausgegeben worden sind, wie es die parlamentarische Haushaltsentscheidung gewollt hat. Haushaltsgesetz und Haushaltsplan werden vom Bundesverfassungsgericht zu Recht nicht als der Gegenstand, sondern als der Maßstab der Prüfungen des Rechnungshofes angesehen.
Politik muß sich jedoch der Verantwortung von Urteil und Entscheidung stellen, vor allem natürlich auch dem Votum der Bürger. Sie selbst, lieber Herr Engels, betonen in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Rechnungshofes in der Aufgabe eines Beraters und möchten die Akzeptanz dieser Rolle bei Parlament, Regierung und Öffentlichkeit stärken. Bei uns brauchen Sie hierfür nicht lange zu werben. Schließlich sieht der Deutsche Bundestag den Bundesrechnungshof seit langem als einen unentbehrlichen Ratgeber und unerlässlichen Partner bei der Kontrolle der Bundesregierung an. Und es ist zu wenig bekannt, dass die Stellungnahmen des Bundesrechnungshofes in unserem Parlament durch den Haushaltsausschuss und dessen Rechnungsprüfungsausschuss immer wieder aufgegriffen werden. Der Deutsche Bundestag beruft sich bei angestrebten Einsparungen des öfteren auf die Ergebnisse des Bundesrechnungshofes oder holt bei ihm Gutachten und Stellungnahmen ein.
Wir sind uns also des Wertes einer unabhängigen und sachkundigen Haushaltskontrolle bewusst. Den letzten Schritt in diese Richtung ging das Parlament auf Vorschlag des Haushaltsausschusses mit dem Bundesrechnungshofgesetz, das den Bundesrechnungshof deutlich näher an das Parlament heranführte.
Die Diskussionen der Rechtsgelehrten über das Verhältnis des Rechnungshofes zu Bundesregierung und Parlament/Bundestag füllen Seiten, wenn nicht gar Bände.
Ich will uns allen ein Referat über die unterschiedlichen Auffassungen zur Nähe oder Distanz des Rechnungshofes zu Legislative oder Exekutive ersparen. Wenn ich mir aber das Ergebnis dieser Diskussionen ansehe, so gibt es zwei Gesichtspunkte, die von allen Seiten als entscheidend angesehen werden: die Unabhängigkeit der fachlichen Bewertung sowie eine wohlverstandene Zurückhaltung gegenüber der Versuchung, mit dem öffentlichen Ansehen des Rechnungshofes Politik gegenüber der Regierung, aber auch gegenüber dem Parlament zu betreiben. Niemand soll den Rechnungshof als politisches Instrument vereinnahmen können. Dennoch ist die Arbeit des Bundesrechnungshofes natürlich nicht unpolitisch. Wer wollte die jüngsten Beispiele übersehen?
Die Berichte des Bundesrechnungshofes über die Aussagefähigkeit von Statistiken der Bundesanstalt für Arbeit hatten Folgen. Sie gaben Anstöße zum Handeln, zur Veränderung.
Die Stellungnahmen im Rahmen der parlamentarischen Behandlung der Beschaffung von Militärtransportern gaben Hinweise, die das Parlament sorgfältig abgewogen hat. Aber gerade dieser Fall aus der jüngsten Vergangenheit gibt auch Anlaß zu kritischer Reflexion. Ich habe in den vergangenen Monaten – erlauben Sie mir diesen Anflug von Ironie – heftig gestaunt, welch geballter militärtechnischer wie –politischer Sachverstand beim „Hof“ (wie er manchmal auch verkürzt genannt wird) versammelt ist. Da weiß man offenbar ganz genau, wieviele Fluggeräte für einen bestimmten Zweck geradezu zwingend benötigt oder nicht benötigt werden. Ich muß gestehen: Ich war da viel ahnungsloser, und das hat mir manche Entscheidung z. B. über Sondersitzungen des Haushaltsausschusses nicht leicht gemacht. Vielleicht geben uns diese Vorgänge gemeinsam Anlass, hin und wieder auch darüber nachzudenken, wo Grenzen für eine sinnvolle Selbstbescheidung hoheitlichen Handelns verlaufen.
Die gesetzlich verbriefte Möglichkeit, nicht nur ‚nachzurechnen‘, sondern auch auf eigene Initiative hin ‚nachzudenken‘ und zu beraten, erlaubt dem Bundesrechnungshof ebenso, seinen Blick nach vorne zu wenden, 'vorauszudenken'. Um ein anderes Bild zu gebrauchen: Er kann eine Schneise in das Gestrüpp der gewohnten Praxis, des üblichen Verfahrens schlagen und so den Blick für Neues öffnen. Dass der Bundesrechnungshof diese Möglichkeit zunehmend nutzt, hilft Parlament und Regierung bei ihrer Arbeit.
Lieber Herr Engels, bei allen Übereinstimmungen in der Sache ist eines natürlich auch klar: Wo geprüft und kontrolliert wird, herrscht nicht nur eitel Sonnenschein, da entstehen auch Spannungen. Dieses gerade in Zeiten knapper Staatsfinanzen unvermeidliche Spannungsverhältnis konstruktiv zu nutzen, verlangt von beiden Seiten Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Außerdem müssen Spannungsverhältnisse nicht unbedingt negativ sein. Sie sind eher eine Garantie dafür, dass das Vertrauen der Bürger in das Finanzgebaren der Politik wieder hergestellt und gestärkt wird. Im Namen des Deutschen Bundestages wünsche ich Ihnen, lieber Herr Engels, für Ihr wichtiges Amt eine glückliche Hand.“
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020524