Pressemitteilung
Stand: 18.09.2002
Keine Sondersitzung des Haushaltsausschusses
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat die gestern
seitens der CDU/CSU-Fraktion beantragte Sondersitzung des
Haushaltsausschusses nicht genehmigt. Einer Einberufung der Sitzung
hatten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Grüne sowie PDS
ausdrücklich widersprochen. Die FDP-Fraktion hat erklärt,
dass sie den Antrag nicht unterstützt, aber auch keine
Einwände erhebt.
Nach gängiger Entscheidungspraxis kann eine Entscheidung gegen den Willen der Mehrheit der Fraktionen nur dann erfolgen, wenn es sich gleichwohl um ein zwingendes Beratungsbedürfnis handelt. Ein solches ist bei den von der Unionsfraktion benannten Beratungsgegenständen nicht zu erkennen.
Für den Themenkomplex "Zahlungen an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Telekom" ergibt sich dies aus der Tatsache, dass die zugrunde liegende Entscheidung in alleiniger unternehmerischer Verantwortung der Deutschen Telekom ohne Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt wurde.
Bezüglich des Komplexes "Mobilcom-Hilfen" ist festzustellen, dass die - auf Initiative der Bundesregierung - von der Kreditanstalt für Wiederaufbau getroffene Entscheidung, dem Unternehmen einen Kredit zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen, nicht der parlamentarischen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss bedarf.
Der beantragte Themenkomplex "Einhaltung der Defizitkriterien des Maastricht-Vertrages" schließlich stand bereits auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung von vergangener Woche, wurde dort aber von keiner Seite als vordringlich angesprochen. Neue, eine Sondersitzung rechtfertigende Tatsachen, wurden in dem Antrag nicht vorgetragen.
Nach gängiger Entscheidungspraxis kann eine Entscheidung gegen den Willen der Mehrheit der Fraktionen nur dann erfolgen, wenn es sich gleichwohl um ein zwingendes Beratungsbedürfnis handelt. Ein solches ist bei den von der Unionsfraktion benannten Beratungsgegenständen nicht zu erkennen.
Für den Themenkomplex "Zahlungen an den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Telekom" ergibt sich dies aus der Tatsache, dass die zugrunde liegende Entscheidung in alleiniger unternehmerischer Verantwortung der Deutschen Telekom ohne Beteiligung der Bundesregierung durchgeführt wurde.
Bezüglich des Komplexes "Mobilcom-Hilfen" ist festzustellen, dass die - auf Initiative der Bundesregierung - von der Kreditanstalt für Wiederaufbau getroffene Entscheidung, dem Unternehmen einen Kredit zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen, nicht der parlamentarischen Zustimmung durch den Haushaltsausschuss bedarf.
Der beantragte Themenkomplex "Einhaltung der Defizitkriterien des Maastricht-Vertrages" schließlich stand bereits auf der Tagesordnung der Ausschusssitzung von vergangener Woche, wurde dort aber von keiner Seite als vordringlich angesprochen. Neue, eine Sondersitzung rechtfertigende Tatsachen, wurden in dem Antrag nicht vorgetragen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020918