Pressemitteilung
Stand: 30.09.2002
Die neuen Bundesländer angemessen vertreten
Der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für
Angelegenheiten der Neuen Länder in der 14. Wahlperiode,
Werner Kuhn (CDU/CSU), gibt im Folgenden einen Rückblick auf
die geleistete Arbeit des Ausschusses und hält Ausschau auf
zukünftige Aufgaben und Herausforderungen.
Der Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der Neuen Länder wurde zu Beginn der 14. Wahlperiode mit dem Ziel eingerichtet, vor allem eine intensivere Wahrnehmung der spezifischen Situation der neuen Bundesländer und deren angemessene Berücksichtigung im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung zu erreichen. Oberstes Anliegen war, die Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Ländern schrittweise anzugleichen.
Zu den Schwerpunkten der Ausschussarbeit gehörte die Unterstützung von Initiativen für Existenzgründungen und die Ansiedlung von Produktionsstätten in den ostdeutschen Ländern. Der Ausschuss hat sich eingesetzt für die Verbesserung der Absatzförderung mit dem Ziel, ostdeutsche Betriebe in weltweite Vertriebsnetze zu integrieren, um ostdeutsche Produkte im Ausland besser zu vermarkten. Diesem Bestreben ging eine fundierte Analyse der Chancen ostdeutscher Unternehmen auf den ausländischen Märkten durch Information vor Ort voraus.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit lag in der Beratung von Gesetzesentwürfen im Hinblick auf die spezifische Relevanz für die neuen Bundesländer. So wurden u.a. zum Thema Lohnangleichung für Bundesbedienstete in Ost- und Westdeutschland mehrere Anträge federführend beraten sowie eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk legte der Ausschuss auf die parlamentarische Begleitung der Arbeit spezifisch ostdeutscher Institutionen, wie etwa der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ("Gauck-Behörde") und anderer.
Der Ausschuss hat für die Belange der Neuen Länder viel erreicht, aber vor dem Hintergrund noch bestehender und vor allem hinzugetretender Probleme wird der Ausschuss als "Stimme Ostdeutschlands" künftig noch mehr darauf bedacht sein, sein Profil in der Öffentlichkeit zu schärfen, um dadurch für die Neuen Länder weiter an politischem Gewicht zu gewinnen.
Oberstes Anliegen werden Initiativen zur Unterstützung des unternehmerischen Engagements und zum Wiederaufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur in den von der Flutkatastrophe heimgesuchten Gebieten sein, um intensiv an der Beseitigung von Schäden mitzuarbeiten.
Zu den künftigen Zielen gehört aber auch weiterhin der Einsatz für die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, um der Abwanderung insbesondere junger Menschen aus den Neuen Ländern entgegenzuwirken sowie der Einsatz für die zügige Umsetzung einer zukunftsorientierten sozialen Infrastruktur. Die medizinische Versorgung - auch über ausreichend niedergelassene Hausärzte - und die ausreichende Versorgung mit Angeboten besonders für ältere Menschen müssen gesichert werden.
Mit Blick auf diese erheblichen Herausforderungen wird die parteiübergreifende Arbeit des Ausschusses für Angelegenheiten der Neuen Länder, der eine alle Ressorts betreffende Querschnittsfunktion übernimmt, auch in der 15. Wahlperiode von großer Bedeutung sein und dazu beitragen, die Fachausschüsse des Bundestages für die besonderen Problemstellungen der ostdeutschen Bundesländer konsequent zu unterstützen.
Der Bundestagsausschuss für Angelegenheiten der Neuen Länder wurde zu Beginn der 14. Wahlperiode mit dem Ziel eingerichtet, vor allem eine intensivere Wahrnehmung der spezifischen Situation der neuen Bundesländer und deren angemessene Berücksichtigung im Rahmen der politischen Entscheidungsfindung zu erreichen. Oberstes Anliegen war, die Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Arbeitsplätze und Verkehrsinfrastruktur zu verbessern und die Lebensverhältnisse in den alten und neuen Ländern schrittweise anzugleichen.
Zu den Schwerpunkten der Ausschussarbeit gehörte die Unterstützung von Initiativen für Existenzgründungen und die Ansiedlung von Produktionsstätten in den ostdeutschen Ländern. Der Ausschuss hat sich eingesetzt für die Verbesserung der Absatzförderung mit dem Ziel, ostdeutsche Betriebe in weltweite Vertriebsnetze zu integrieren, um ostdeutsche Produkte im Ausland besser zu vermarkten. Diesem Bestreben ging eine fundierte Analyse der Chancen ostdeutscher Unternehmen auf den ausländischen Märkten durch Information vor Ort voraus.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit lag in der Beratung von Gesetzesentwürfen im Hinblick auf die spezifische Relevanz für die neuen Bundesländer. So wurden u.a. zum Thema Lohnangleichung für Bundesbedienstete in Ost- und Westdeutschland mehrere Anträge federführend beraten sowie eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen durchgeführt.
Ein besonderes Augenmerk legte der Ausschuss auf die parlamentarische Begleitung der Arbeit spezifisch ostdeutscher Institutionen, wie etwa der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen, der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ("Gauck-Behörde") und anderer.
Der Ausschuss hat für die Belange der Neuen Länder viel erreicht, aber vor dem Hintergrund noch bestehender und vor allem hinzugetretender Probleme wird der Ausschuss als "Stimme Ostdeutschlands" künftig noch mehr darauf bedacht sein, sein Profil in der Öffentlichkeit zu schärfen, um dadurch für die Neuen Länder weiter an politischem Gewicht zu gewinnen.
Oberstes Anliegen werden Initiativen zur Unterstützung des unternehmerischen Engagements und zum Wiederaufbau einer leistungsfähigen Infrastruktur in den von der Flutkatastrophe heimgesuchten Gebieten sein, um intensiv an der Beseitigung von Schäden mitzuarbeiten.
Zu den künftigen Zielen gehört aber auch weiterhin der Einsatz für die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, um der Abwanderung insbesondere junger Menschen aus den Neuen Ländern entgegenzuwirken sowie der Einsatz für die zügige Umsetzung einer zukunftsorientierten sozialen Infrastruktur. Die medizinische Versorgung - auch über ausreichend niedergelassene Hausärzte - und die ausreichende Versorgung mit Angeboten besonders für ältere Menschen müssen gesichert werden.
Mit Blick auf diese erheblichen Herausforderungen wird die parteiübergreifende Arbeit des Ausschusses für Angelegenheiten der Neuen Länder, der eine alle Ressorts betreffende Querschnittsfunktion übernimmt, auch in der 15. Wahlperiode von großer Bedeutung sein und dazu beitragen, die Fachausschüsse des Bundestages für die besonderen Problemstellungen der ostdeutschen Bundesländer konsequent zu unterstützen.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_020930