Pressemitteilung
Stand: 19.11.2002
Haushaltssondersitzung abgelehnt
Zu seiner Entscheidung über den Antrag auf Einberufung
einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses erklärt der
Präsident des Deutschen Bundestages Wolfgang Thierse:
Der Antrag der Unionsfraktion auf Einberufung einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses noch in dieser Woche war aufgrund der gängigen Praxis nicht genehmigungsfähig. Danach ist üblicherweise dem Widerspruch mehrer Fraktionen erhebliches Gewicht beizumessen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne hatten der Anberaumung widersprochen. Zudem hatte ich zu berücksichtigen, dass die beantragten Beratungsgegenstände - insbesondere die behauptete Kenntnis der Bundesregierung von der Haushaltslage bereits im September - schon Gegenstand der Plenarerörterungen und der Beratungen des Haushaltsausschusses der vergangenen Woche gewesen sind.
Ausschusssondersitzungen werden nach ständiger Praxis nur bei Vorliegen eines zwingenden parlamentarischen Beratungsbedarfs genehmigt, etwa weil zeitlich geplante Gesetzgebungsverfahren dies erfordern oder wichtige Entscheidungen der Bundesregierung unmittelbar bevorstehen. Von beidem konnte vorliegend nicht ausgegangen werden. Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass Vertreter der Unionsfraktion zum gleichen Beratungsgegenstand öffentlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erörtern, der sich nur mit abgeschlossenen Vorgängen befassen kann.
Der Antrag der Unionsfraktion auf Einberufung einer Sondersitzung des Haushaltsausschusses noch in dieser Woche war aufgrund der gängigen Praxis nicht genehmigungsfähig. Danach ist üblicherweise dem Widerspruch mehrer Fraktionen erhebliches Gewicht beizumessen. Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne hatten der Anberaumung widersprochen. Zudem hatte ich zu berücksichtigen, dass die beantragten Beratungsgegenstände - insbesondere die behauptete Kenntnis der Bundesregierung von der Haushaltslage bereits im September - schon Gegenstand der Plenarerörterungen und der Beratungen des Haushaltsausschusses der vergangenen Woche gewesen sind.
Ausschusssondersitzungen werden nach ständiger Praxis nur bei Vorliegen eines zwingenden parlamentarischen Beratungsbedarfs genehmigt, etwa weil zeitlich geplante Gesetzgebungsverfahren dies erfordern oder wichtige Entscheidungen der Bundesregierung unmittelbar bevorstehen. Von beidem konnte vorliegend nicht ausgegangen werden. Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass Vertreter der Unionsfraktion zum gleichen Beratungsgegenstand öffentlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erörtern, der sich nur mit abgeschlossenen Vorgängen befassen kann.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_021119