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Stand: 11.12.2002
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Hinweise zur Jahresakkreditierung 2003 für die Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag

Ab sofort können Redaktionen von Zeitungen sowie von Hörfunk- und Fernsehanstalten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Jahresakkreditierung 2003 zur ständigen Berichterstattung aus dem Deutschen Bundestag beantragen.

Soll ein bereits für 2002 ausgestellter Jahresausweis verlängert werden, ist die Übermittlung des betreffenden Namens (bei mehreren Namen in einer Liste) notwendig. Bei einem Neuantrag sendet das Pressereferat des Bundestages (PZ 1) auf Anforderung ein Antragsformular zu.

Freiberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausländischer Medien können zur ständigen Berichterstattung aus dem Parlament ebenfalls eine Jahresakkreditierung für 2003 beantragen.

Die neuen Presseausweise können ab Montag, 6. Januar 2003, in der Pressestelle, Wilhelmstraße 65, II. Etage (Zimmer 2.24), abgeholt werden. Die für das Jahr 2002 ausgestellten Presseausweise haben ab 24. Februar 2003 keine Gültigkeit mehr.

Für die Ausgabe eines Ausweises ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses und eines Presseausweises notwendig. Wer für 2002 oder 2001 eine Akkreditierung beantragt hatte, den Ausweis jedoch nicht abgeholt hat, muss einen neuen Antrag stellen.

Für eine auf kurze Zeit beschränkte Berichterstattung aus dem Bundestag können – wie bisher - Tagesakkreditierungen beantragt werden.

Für Rückfragen stehen die Kolleginnen Monika Grandel und Corinna Weber, Tel. 030-227-32924 oder 32929, gerne zur Verfügung.

Fax-Nummern für die Zusendung von Anträgen: 030-227-36045 oder 030-227-36245.

1561 Zeichen

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/presse/2002/pz_021211
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