Pressemitteilung
Stand: 30.06.2005
Sachverständiger legt Kontrollgremium Bericht vor
Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums,
Volker Neumann, MdB, teilt mit:
Das nach dem Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes eingesetzte Gremium des Deutschen Bundestages hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Der vom Parlamentarischen Kontrollgremium im November 2004 beauftragte Sachverständige, Herr Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer, hat das Gremium am Mittwoch über das Ergebnis seiner Untersuchung zu den in dem Buch "Bedingt dienstbereit" beschriebenen Vorgänge des wegen Betruges zum Nachteil des BND rechtskräftig verurteilten Norbert Juretzko informiert.
Das Kontrollgremium hat erstmals von der gesetzlichen Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen nach § 2 c Kontrollgremiumsgesetz Gebrauch gemacht. Die Beauftragung eines Sachverständigen hat sich dabei als ein besonders effektives Kontrollinstrument bewährt, mit dem in relativ kurzer Zeit ein konstruktives und sachdienliches Ergebnis erzielt werden kann. Der umfangreiche Bericht ermöglicht dem Gremium über den eigentlichen Sachverhalt hinaus viele wichtige Erkenntnisse für seine weitere Kontrolltätigkeit. Darüber hinaus hat der Sachverständige in seinem Bericht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Kontrolltätigkeit unterbreitet, über die in der Zukunft sicherlich zu diskutieren sein wird. So geht eine Anregung des Sachverständigen dahin, zur Verbesserung der Befugnisse des Kontrollgremiums auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, nach der auf die Beweiserhebung des Gremiums die Vorschriften der Strafprozessordnung sinngemäß Anwendung finden sollten.
Das nach dem Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes eingesetzte Gremium des Deutschen Bundestages hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Der vom Parlamentarischen Kontrollgremium im November 2004 beauftragte Sachverständige, Herr Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. Dr. Gerhard Schäfer, hat das Gremium am Mittwoch über das Ergebnis seiner Untersuchung zu den in dem Buch "Bedingt dienstbereit" beschriebenen Vorgänge des wegen Betruges zum Nachteil des BND rechtskräftig verurteilten Norbert Juretzko informiert.
Das Kontrollgremium hat erstmals von der gesetzlichen Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen nach § 2 c Kontrollgremiumsgesetz Gebrauch gemacht. Die Beauftragung eines Sachverständigen hat sich dabei als ein besonders effektives Kontrollinstrument bewährt, mit dem in relativ kurzer Zeit ein konstruktives und sachdienliches Ergebnis erzielt werden kann. Der umfangreiche Bericht ermöglicht dem Gremium über den eigentlichen Sachverhalt hinaus viele wichtige Erkenntnisse für seine weitere Kontrolltätigkeit. Darüber hinaus hat der Sachverständige in seinem Bericht Vorschläge für eine weitere Verbesserung der Kontrolltätigkeit unterbreitet, über die in der Zukunft sicherlich zu diskutieren sein wird. So geht eine Anregung des Sachverständigen dahin, zur Verbesserung der Befugnisse des Kontrollgremiums auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, nach der auf die Beweiserhebung des Gremiums die Vorschriften der Strafprozessordnung sinngemäß Anwendung finden sollten.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/presse/2005/pz_050630