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April 03/1999
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INNENAUSSCHUSS

293 Abgeordnete wollen Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

(in) In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sollen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder seit drei Jahren über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt. Dies sieht ein Gesetzentwurf von 209 Abgeordneten der SPD, 41 Parlamentarierinnen und Parlamentariern von Bündnis 90/Die Grünen sowie allen Mitgliedern der F.D.P.­Fraktion zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ( 14/533) vor.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes geborene Kinder, die zu diesem Zeitpunkt das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die die Voraussetzungen der genannten Bestimmung bei Geburt vorgelegen hätten, sollen nach dem Willen der Initiatoren im Wege einer Altfallregelung einen Einbürgerungsanspruch erhalten. Dieser müsse innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.

Öffentliches Interesse

Zur Begründung ihrer Initiative erläutern die Antragsteller, an der Einbeziehung des auf Dauer hierzulande lebenden ausländischen Bevölkerungsteils durch Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bestehe ein öffentliches Interesse schon deshalb, weil kein Staat es auf Dauer hinnehmen könne, daß ein zahlenmäßig bedeutender Teil seiner Bürger über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft stehe und von den Rechten und Pflichten eines Bürgers gegenüber dem Staat ausgeschlossen bleibe. Nach Angaben der Abgeordneten lebten Ende vergangenen Jahres rund 7,32 Millionen Ausländer in Deutschland. 51 Prozent davon hätten seit mindestens zehn, mehr als 38 Prozent seit mindestens 15 und über 29 Prozent bereits seit mindestens 20 Jahren ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik. Mehr als 1,63 Millionen der in Deutschland lebenden Ausländer seien auch hier geboren. Von den über 1,66 Millionen ausländischen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren seien es mehr als 1,12 Millionen, also über 67 Prozent.

Wer auf dem genannten Wege die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat und zusätzlich einen ausländischen Paß besitzt, muß laut Gesetzentwurf mit Vollendung des 18. Lebensjahres erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Mit dem Zugang der Erklärung bei der zuständigen Behörde geht die deutsche Staatsangehörigkeit demnach automatisch verloren, wenn sich der oder die Betreffende für die ausländische Staatsangehörigkeit entscheidet.

Die deutsche Staatsbürgerschaft geht auch dann verloren, wenn bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres keine Erklärung abgegeben wird. Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung einer doppelten Staatsangehörigkeit soll es unter anderem dann geben, wenn die Entlassung aus ausländischer Staatsbürgerschaft gar nicht oder nur mit großen Problemen möglich ist, wenn dem Ausländer dabei wirtschaftliche Nachteile entstünden oder wenn dieser politisch Verfolgter ist. Zudem ist vorgesehen, die für einen Einbürgerungsanspruch von Ausländern erforderliche Aufenthaltsfrist in Deutschland zugunsten rechtmäßig und dauerhaft hier lebender Ausländer von 15 auf acht Jahre zu verkürzen. Ein Anspruch auf Einbürgerung soll dann nicht bestehen, wenn der Bewerber über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, daß er verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt.

CDU/CSU: "Zuzug begrenzen"

Ausländern, die sich "erkennbar" in die rechtlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland eingeordnet haben, soll nach einem Gesetzentwurf ( 14/535) der CDU/CSU­Fraktion die Einbürgerung erleichtert werden. Dazu sei das Staatsangehörigkeitsrecht in einer Gesamtreform neu zu regeln, so die Abgeordneten. Eine Reform könne nicht gegen die Bevölkerung gemacht werden und dürfe das Land nicht spalten, sondern müsse von einem breiten Konsens getragen werden. Beim Einbürgerungsbewerber ist eine "nachweisbare" Integration und Sozialisation zu gewährleisten. Die "unabdingbare" Voraussetzung für die Einbürgerung ist damit vor allem die Beherrschung der deutschen Sprache. Am Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird die CDU/CSU­Fraktion festhalten.

In einem Antrag "Modernes Ausländerrecht" ( 14/532) fordern die Abgeordneten außerdem eine Zuzugsbegrenzung von Ausländern aus Nicht­EU­Staaten als Ermessensleitlinie, eine Mindestfrist für ein Einreise­ und Aufenthaltsverbot, eine Einschränkung der Wiederkehroption, eine Verbesserung der Integrationsmöglichkeiten durch Senkung des Nachzugsalters beim Kindernachzug, ausreichende Deutschkenntnisse als Voraussetzung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, eine striktere Ausweisung und Abschiebung Straffälliger beziehungsweise eine Beseitigung von Abschiebungshindernissen sowie eine Kürzung staatlicher Leistungen für ausgewiesene Gewalttäter.

Integrationsmaßnahmen

Zur besseren Integration von ausländischen Mitbürgern schlägt die CDU/CSU­Fraktion schließlich in einem Antrag ( 14/534) für "Integration und Toleranz" eine Reihe von Maßnahmen vor. Gleichzeitig fordert sie die Bundesregierung auf, ein zusammenhängendes Integrationskonzept zu erarbeiten. Unter anderem soll die bisherige Sprachförderung zum Beispiel für Aussiedler auf dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland ansässige Ausländer ausgeweitet werden. Ferner sind Modellprojekte zur besseren Förderung ausländischer Kinder in Kindergärten sowie Vorbereitungs­ und Förderklassen vor allem in Grund­ und Hauptschulen einzurichten. Der starre Arbeitsmarkt ist für Niedrigqualifizierte durch Spreizung der Lohngruppen zu öffnen. Ausländische Unternehmen sind in die Wirtschaftsstruktur durch eine gezielte Förderung einzubinden. Im Bereich Medien und Öffentlichkeit fordern die Parlamentarier eine verstärkte und unverzerrte Berichterstattung über Deutschland in den hier verbreiteten ausländischen Medienerzeugnissen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903032
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