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April 03/1999
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ETAT FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

Dem Entwurf der Regierung weitgehend zugestimmt

Ohne viele Änderungen hat am 18. März der Regierungsentwurf für den Etat 1999 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Epl 23) den Haushaltsausschuß passiert.

(hh) Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wurde dabei der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lomé) von 1,04 Milliarden DM um knapp 66 Millionen DM abgesenkt. Die Fraktion von CDU/CSU konnte sich mit ihrem Antrag nicht durchsetzen, die Zuschüsse noch weiter zu verringern.

Demgegenüber wurden einvernehmlich die Mittel für bilaterale technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern um 20 Millionen DM erhöht. Dafür stehen jetzt knapp 1,19 Milliarden DM zur Verfügung.

Anträge zum Schuldenerlaß

Dem Ausschuß lagen zahlreiche Änderungsanträge der PDS­Fraktion vor, in denen es unter anderem um einen Schuldenerlaß ging. Diese Anträge wurden von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Auch bei diesen Etatberatungen wurde die Entscheidung über viele Haushaltsansätze zurückgestellt. Diese werden abschließend in der sogenannten Bereinigungssitzung am 22. April beraten.

Insgesamt 26 Änderungen soll der Haushaltsausschuß am Entwurf des Bundeshaushalts 1999 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vornehmen. Das beschloß der Fachausschuß am 17. März, als er sich gutachtlich mit dem Einzelplan 23 befaßte. Die Entwicklungspolitiker schlagen vor, die Verpflichtungsermächtigungen (VE) um 557,74 Millionen DM auf insgesamt 8 Milliarden DM zu erhöhen. Zudem erklären sie, mit Blick auf die Berlinpräsenz des Ministeriums bei gleichzeitigem Erhalt des Standortes Bonn sei die lineare Stellenstreichung für das BMZ zu beenden.

Die Vorschläge der Entwicklungspolitiker sehen sowohl Erhöhungen als auch Kürzungen vor. Um 123 Millionen DM auf 1,4 Milliarden DM erhöht werden soll der Ansatz für die Tilgung von Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Entwicklungsländern und Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen in Entwicklungsländern. Auch der Baransatz für berufliche Aus­ und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer soll um 3 Millionen DM erhöht werden. Der Entwurf sieht dort 167 Millionen DM vor. Angehoben werden sollen ferner die Mittel für die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung. Dort stehen 5,75 Millionen DM bereit. Die Entwicklungspolitiker wollen diesen Ansatz um 1,25 Millionen DM erhöhen und die dortigen VE um 5 Millionen DM. Zudem sollen die Erläuterungen ergänzt werden um den Zusatz, 300.000 DM der Mehrausgaben seien zweckgebunden für das Nord­Süd­Zentrum des Europarates. Eine weitere Forderung zielt darauf ab, einen neuen Titel für die Förderung von Maßnahmen und den Personaleinsatz im Rahmen eines zivilen Friedensdienstes einzurichten. Dafür schlägt der Ausschuß 6 Millionen DM vor. Die Mittel sollen gesperrt werden und nur mit Einwilligung des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nach Vorlage eines Konzeptes für die Durchführung des zivilen Friedensdienstes freigegeben werden.

Mehr Geld für Nahrungsmittel

Erhöht werden soll darüber hinaus der Ansatz für den Titel "Nahrungsmittel, Not­ und Flüchtlingshilfe". Die bereitgestellten 140 Millionen DM sollen um 20 Millionen DM angehoben werden und die VE von 5 Milliarden DM um 100 Millionen DM aufgestockt werden. Darüber hinaus sollen für die Beteiligung Deutschlands am Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) die ausgewiesenen 75 Millionen DM um 10 Millionen DM angehoben werden. Die Mehrausgaben sollen allerdings gesperrt werden. Um 54,63 Millionen DM auf 981,28 Millionen DM gekürzt werden soll der Baransatz für den Beitrag Deutschlands zu den Europäischen Entwicklungsfonds der EU. Eine 6­Millionen­DM­Kürzung soll es bei den Betriebsmitteln des Deutschen Entwicklungsdienstes geben, die im Entwurf mit 132,39 Millionen DM ausgewiesen sind.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903056a
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