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April 03/1999
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FINANZAUSGLEICHSGESETZ ÄNDERN

Saarland und Bremen sollen am Tropf des Bundes bleiben

(fi) Das Saarland und Bremen sollen für die Jahre 1999 bis 2004 weiterhin Sonder­Bundesergänzungszuweisungen zur Stabilisierung ihrer Haushalte bekommen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/487) vor, mit dem das Finanzausgleichsgesetz geändert werden soll.

Für Bremen sind in dem Sechsjahreszeitraum 7,7 Milliarden DM, für das Saarland 5 Milliarden DM vorgesehen, die direkt zur Schuldentilgung verwendet werden müssen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1992 ist die bundesstaatliche Gemeinschaft verpflichtet, Länder in einer extremen Haushaltsnotlage zu unterstützen. Für Bremen und das Saarland hatte das Gericht eine solche Notlage festgestellt. Die beiden Länder haben daraufhin von 1994 bis 1998 Sonder­Bundesergänzungszuweisungen zur Sanierung ihrer Haushalte erhalten.

Im Finanzplanungsrat hatten der Bund und alle Länder einvernehmlich festgestellt, daß Bremen und das Saarland ihren eigenen Sanierungsbeitrag erbracht haben. Das Ausgabenwachstum sei deutlich unterhalb der Empfehlungen des Finanzplanungsrates für das allgemeine Ausgabenwachstum gehalten worden. Die beiden Länder hätten die Finanzierungsspielräume aus den Sanierungshilfen für wirtschaftskraftfördernde Investitionen oder zur weiteren Begrenzung der Neuverschuldung genutzt. Dennoch sei ihre Haushaltssituation immer noch weitaus schlechter als in allen übrigen Bundesländern.

Nach Auffassung der Regierung befinden sie sich weiterhin in einer extremen Haushaltsnotlage, aus der sie sich noch nicht aus eigener Kraft befreien können. Es werde daher bis 2004 eine auslaufende Sanierungshilfe gewährt. Bis dahin müßten die Haushalte stabilisiert sein. Dazu seien weitere eigene Anstrengungen Bremens und des Saarlandes unabdingbar.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9903/9903058b
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