INNENMINISTERIUM Kürzungen beim Zivilschutz beschlossen(hh) Um rund 33,4 Millionen DM hat das Parlament die Ausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums gegenüber dem Regierungsentwurf gekürzt. Einsparungen nahmen die Abgeordneten dabei vor allem bei den Ausgaben für das Bundesamt für den Zivilschutz vor, das mit etwa 21,3 Millionen DM weniger als ursprünglich vorgesehen auskommen muß. Von den Gesamtausgaben von 7,23 Milliarden DM sollen im laufenden Haushaltsjahr rund vier Milliarden DM für Personalausgaben bereitstehen. Zuweisungen und Zuschüsse sollen knapp 1,39 Milliarden DM kosten dürfen, Verwaltungsausgaben schlagen mit 1,15 Milliarden DM zu Buche. Für Investitionen sind Mittel in Höhe von 841,6 Millionen DM vorgesehen. Mit zehn Millionen DM weniger als noch von der Regierung vorgesehen muß im laufenden Haushaltsjahr auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auskommen. Hingegen wurde bei den Globalzuschüssen zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit der Ansatz um vier Millionen DM auf nunmehr 191,18 Millionen DM erhöht. Diese Mittel sollen zugunsten der Rosa-Luxemburg-Stiftung eingestellt werden. Bei der Titelgruppe Sportförderung stellte der Bundestag im Rahmen eines neuen Titels für das Sonderförderprogramm "Goldener Plan Ost" Barmittel von 15 Millionen DM und eine Verpflichtungsermächtigung von 100 Millionen DM bereit, beides versehen mit einer qualifizierten Haushaltssperre. Der Bundestag kürzte zudem den bei den Bewilligungen für Spätaussiedler, deutsche Minderheiten und Vertriebene vorgesehenen Ansatz für Maßnahmen zur Förderung der Integration der Spätaussiedler und Vertriebenen um 300.000 DM auf jetzt 41,7 Millionen DM. Keinen Erfolg hatte die PDS mit mehreren Änderungsanträgen ( 14/969 bis 14/972) zum Einzelplan. Die Oppositionsfraktion wollte unter anderem die Gelder für Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen für die deutschen Minderheiten um 37,5 Millionen DM kürzen. Hingegen sollten zwei Millionen DM mehr für Maßnahmen zur Bekämpfung des Antisemitismus im Rahmen des Programms der Bundeszentrale für politische Bildung ausgegeben werden ( 14/300 – Epl. 06, 14/606, 14/622, 14/623, 14/624).
|