GESUNDHEITSMINISTERIUM Fast die Hälfte des Gesundheitsetats fließt 1999 an die Plegeeinrichtungen(hh) Der Geschäftsbereich des Gesundheitsministeriums schließt im 1999er Etat mit Gesamtausgaben in Höhe von 1,61 Milliarden DM. Das sind 21 Millionen weniger, als die Regierung in ihrem Entwurf eingestellt hatte. Der Vorjahresetat belief sich auf 718,15 Millionen DM. Die Einnahmen dieses Einzelplans sind mit 67,72 Millionen DM (1998: 63,44 Millionen DM) ausgewiesen und die Verpflichtungsermächtigungen mit 339,69 Millionen DM (88,88 Millionen DM). Diese beiden Bereiche haben sich im Saldo durch die Beschlüsse des Parlaments nicht verändert.
Auch nach den Beratungen im Bundestag werden die meisten Mittel dieses Einzelplans im Haushaltsjahr 1999 für Investitionen benötigt. Sie sind mit 966,66 Millionen DM ausgewiesen (1998: 86,7 Millionen DM). Den zweitgrößten Posten bei den Gesamtausgaben nehmen die Personalausgaben mit 269,23 Millionen DM ein. Im Vorjahr waren es 260,8 Millionen DM. Die sächliche Verwaltung wird 185,96 Millionen DM (170,84 Millionen DM) verschlingen und die Zuweisungen und Zuschüsse 191,96 Millionen DM (204,72 Millionen DM). Die meisten Änderungen gegenüber dem Etatentwurf der Bundesregierung nahmen die Haushälter bei den Allgemeinen Bewilligungen vor. So stehen für die Erstattung der Aufwendungen für Leistungen der Krankenkassen an Aussiedler und ehemalige politische Häftlinge nur noch 10 Millionen DM zur Verfügung. Die Bundesregierung hatte dort noch 11,5 Millionen DM veranschlagt. Die Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz sind nun mit 6,5 Millionen DM ausgewiesen; der Entwurf verzeichnete an dieser Stelle 7 Millionen DM. Den Rotstift setzte der Haushaltsausschuß auch bei den Finanzhilfen des Bundes zur Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen an die neuen Länder (einschließlich Berlin) an. Die eingeplanten 800 Millionen DM wurden auf 795 Millionen DM zurückgefahren. Ebenfalls reduziert, und zwar von 71,8 Millionen DM auf 68,3 Millionen DM, wurden die Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Pflegeeinrichtungen. Im Gegenzug leicht aufgestockt wurde der Ansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen und Suchtmittelmißbrauchs, für den nun 13 Millionen DM ausgewiesen sind. Die Regierung hatte im Entwurf 12 Millionen DM veranschlagt. Ebenfalls gestiegen, und zwar von 16 Millionen DM auf 18 Millionen DM, ist der Ansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der AIDSBekämpfung. Von 2 Millionen DM auf 1,6 Millionen DM reduziert wurden die Mittel für Maßnahmen zur Selbstversorgung mit Blut und Blutprodukten in der Bundesrepublik Deutschland. Ein weiterer größerer Posten des Einzelplans 15 sind die Aufwendungen für das internationale Gesundheitswesen. Die Bundesregierung hatte dafür 71,45 Millionen DM ausgewiesen und kann auch nach den Beratungen über die volle Summe verfügen. Allein 69,14 Millionen davon werden für Beiträge an internationale Organisationen benötigt. Ebenfalls unangetastet blieben die Mittel für die Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung. Für diesen Bereich werden wie geplant 44,94 Millionen DM bereitstehen. Änderungs und Entschließungs anträge in der zweiten und dritten Beratung im Parlament gab es zu diesem Einzelplan nicht ( 14/300 – Epl 15, 14/614, 14/622, 14/623, 14/624). |