WIRTSCHAFTLICHE ZUSMMENARBEIT Ausgaben für Entwicklungshilfe werden leicht ansteigen(hh) Die Gesamtausgaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung werden im Haushaltsjahr 1999 bei 7,76 Milliarden DM liegen. Damit ist der Etat gegenüber dem Vorjahr, wo die Ausgaben mit 7,67 Milliarden DM ausgewiesen waren, leicht angestiegen. Dennoch hat auch dieser Etat während der Beratungen im Haushaltsausschuß Federn lassen müssen. Insgesamt reduzierte das Parlament den Regierungsansatz um 36,71 Millionen DM. Die Einnahmen, die die Regierung mit 1,74 Milliarden DM (1998: 1,89 Milliarden DM) ausgewiesen hatte, sind im Saldo gleich geblieben. Veränderungen gab es aber bei den Verpflichtungsermächtigungen. Während die Bundesregierung 7,44 Milliarden (5,1 Milliarden DM) veranschlagt hatte, stockten die Haushälter diesen Betrag um 121,17 Millionen auf nun 7,56 Milliarden DM auf. Der größte Teil der Gesamtausgaben wird für Investitionen benötigt. Es stehen gut 6 Milliarden DM dafür bereit. An zweiter Stelle folgen die Zuweisungen und Zuschüsse mit 1,67 Millliarden DM, gefolgt von den Ausgaben für das Personal mit 57,49 Milliarden DM und den Mitteln für die sächliche Verwaltung in Höhe von 28,31 Millionen DM. Veränderungen haben die Haushälter vor allem bei den Allgemeinen Bewilligungen vorgenommen, die im Entwurf mit insgesamt 7,72 Milliarden DM bestückt waren. So wurden die Ausgaben für die Förderung der entwicklungspolitischen Bildung, die mit 5,75 Millionen DM veranschlagt waren, auf 6 Millionen DM angehoben, gleichzeitig aber 1 Million DM davon bis zur Vorlage einer Neukonzeption der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit gesperrt. Neu eingerichtet wurde der Titel "Ziviler Friedensdienst". Dafür stehen 5 Millionen DM bereit. Auch diese Mittel sind gesperrt, und zwar bis zur Vorlage eines Berichts zur Konzeption des Zivilen Friedensdienstes. Von 75 Millionen DM auf nun 85 Millionen DM angehoben haben die Abgeordneten die Mittel für die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP). Im Gegenzug abgesenkt wurde der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lomé), für den knapp 1,04 Milliarden DM bereitstanden. Die dafür ausgewiesene Summe liegt nun bei 970 Millionen DM.
Von rund 1,17 Milliarden DM auf nun 1,185 Milliarden DM angehoben wurden die Mittel für die Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern. Die dortige Verpflichtungsermächtigung wurde ebenfalls aufgestockt, und zwar von 1,1 Milliarden DM auf 1,15 Milliarden DM. Gekürzt wurde bei der Institutionellen Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit. So wurden die für den Betrieb des Deutschen Entwicklungsdienstes veranschlagten 132,39 Millionen DM auf 126,39 Millionen DM reduziert. Gesenkt wurde der Ansatz bei den Beiträgen an das Sekretariat des internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung. Dort waren 3,58 Millionen DM ausgewiesen; jetzt stehen 3,18 Millionen DM bereit. Damit soll der Zusatzbedarf bei der Interamerikanischen Entwicklungsbank finanziert werden. Den dortigen Ansatz von 14,96 Millionen DM stockten die Haushälter auf 15,34 Millionen DM auf. Diese Mittel fließen nicht nur an die Interamerikanischen Entwicklungsbank, sondern auch an die Interamerikanische Investitionsgesellschaft sowie an den Multilateralen Investitionsfonds. Zwei Änderungsanträge der PDS ( 14/951, 14/952), mit denen die Fraktion Veränderungen von Haushaltsvermerken zugunsten hochverschuldeter und am wenigsten entwickelter Länder vorschlug, fanden keine Mehrheit. So sollte unter anderem ein Verzicht auf Forderungen in unbegrenzter Höhe ermöglicht werden ( 14/300 – Epl 23, 14/618, 14/622, 14/624, 14/623). |