Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 1999 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt Bundestag 5/99 Inhaltsverzeichnis >
Mai 05/1999
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

ERSTE BERATUNG ZUM HOLOCAUST­MAHNMAL

Initiativen reichen von der Umsetzung bis zum Verzicht

(ku) Bei den Beratungen zur Errichtung eines Mahnmals für die ermordeten Juden Europas ("Holocaust­Mahnmal") in Berlin lagen dem Parlament am 7. Mai insgesamt sechs Anträge vor. Alle parlamentarischen Initiativen wurden an den Ausschuß für Kultur und Medien zur weiteren Beratung überwiesen.

Im ersten Antrag ( 14/941) fordert eine überfraktionelle Gruppe von 42 Abgeordneten, die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens nicht zu realisieren. Nach ihrem Antrag soll die Mahnung des Mahnmals das Mordverbot sein ("Morde nicht!"). Diese Mahnung soll in großen hebräischen Lettern, in deutsch und in den anderen Sprachen zu lesen sein, die die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungsverbrechen gesprochen haben, heißt es in dem Antrag. Eine noch zu bildende Stiftung soll die Entwürfe für die Gestaltung des Mahnmals prüfen, dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen und die weitere Planung übernehmen. Die Regierung soll aufgefordert werden, die "authentischen Stätten des Terrors" in ihrer Existenz zu sichern.

Eines der Konzepte umsetzen

In zweiten Antrag ( 14/942) fordert eine überfraktionelle Gruppe von 48 Abgeordneten, mit der Errichtung des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin eines der empfohlenen Konzepte der Realisierungsauswahl des ausgelobten zweiten Wettbewerbsverfahrens auszuführen. Die konkrete Gestaltung des Denkmals soll von der bisherigen Beurteilungskommission in diesem Jahr verbindlich festgelegt werden. Der Baubeginn soll am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am 27. Januar 2000 sein.

Ein weiterer überfraktioneller Antrag ( 14/943) von 50 Abgeordneten fordert ein Denkmal, mit dem "wir die ermordeten Juden" ehren. Das Denkmal soll mahnen, nie wieder die Würde des Menschen anzutasten und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz zu gewährleisten. Es soll dazu auffordern, jeder Diktatur zu widerstehen und wachsam gegenüber Verletzungen der Menschenrechte zu sein. Dieses Denkmal könnte ergänzt werden von einem Raum der Stille und der Information mit Verweisen auf andere Orte des Erinnerns. Die Antragsteller fordern, auch der anderen Opfer des Nationalsozialismus würdig zu gedenken. Hierfür müsse ein Konzept entwickelt werden. Die Bauarbeiten sollen möglichst bald beginnen. Im vierten überfraktionellen Antrag ( 14/944) fordern 93 Abgeordnete, das Denkmal auf dem vorgesehenen Gelände in der Mitte Berlins mit einem "Haus der Erinnerung" architektonisch und inhaltlich zu verbinden. Mit den Bauarbeiten soll im Jahr 2000 begonnen werden. Das "Haus der Erinnerung" solle dazu beitragen, eine Brücke zwischen Vergangenheit und Gegenwart zu bauen.

Für die Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf dem bisher dafür vorgesehenen Gelände in der Mitte Berlins hat sich eine Gruppe von 35 Abgeordneten der CDU/CSU­Fraktion ausgesprochen. In ihrem Antrag ( 14/965) heißt es weiter, dieses Mahnmal solle nicht die Arbeit und Bedeutung bestehender Stätten des Erinnerns und Gedenkens beeinträchtigen. Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, im Einvernehmen mit dem Berliner Senat und unter Beteiligung des Initiativkreises ein Gestaltungskonzept vorzulegen und vor Beginn der Realisierung dem Bundestag zu berichten.

Gegen ein Mahnmal

Schließlich hat sich eine Gruppe von 58 Abgeordneten der CDU/CSU­Fraktion gegen die Errichtung eines neuen, weiteren Mahnmals in Berlin ausgesprochen. In ihrem Antrag ( 14/981) fordern sie, die vom Bund vorgesehenen Mittel für das Holocaust­Mahnmal für die bestehenden Gedenkstätten zu verwenden. Die in Deutschland, insbesondere in Berlin vorhandenen zahlreichen Mahnmale und Gedenkstätten würden in würdiger Weise die Voraussetzungen für ein ehrendes Gedenken an die Opfer der NS­Gewaltherrschaft erfüllen, heißt es in der Begründung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9905/9905037b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion