Blickpunkt
Oktober 08/1999
KURZ NOTIERT(hh) Der Bundesrechnungshof sieht keine Gründe, die Geschäfte der Bundesschuldenverwaltung zu beanstanden. Dies geht aus der Unterrichtung der Präsidentin des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender des Bundesschuldenausschusses ( 14/1430) über die Verwaltung der Bundesschuld im Jahr 1998 hervor. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908034c