"Besonderer Ehrenschutz für Bundeswehr ist nicht nötig"(re) Mit der Mehrheit der Regierungskoalition und der PDS hat der Bundestag am 30. September einen Gesetzentwurf der CDU/CSU ( 14/985) abgelehnt, der zum Ziel hatte, Bundeswehrsoldaten vor Verunglimpfungen zu schützen, die geeignet sind, das Ansehen der Streitkräfte oder ihrer Angehörigen in der Öffentlichkeit herabzuwürdigen. Das Parlament folgte insofern einer Beschlussempfehlung des federführenden Rechtsausschusses ( 14/1632). Nach Ansicht der Mehrheit des Hauses ist ein besonderer strafrechtlicher Ehrenschutz für die Bundeswehr weder gerechtfertigt oder erforderlich, noch werde dieser von den Streitkräften selbst gewünscht. Union und F.D.P. argumentierten demgegenüber, die bisherige Rechtsprechung mache deutlich, dass der Ehrenschutz der Soldaten nach den bestehenden Vorschriften nicht mehr ausreichend gewährleistet sei. Deren Menschenwürde müsse daher geschützt werden, jedenfalls bei entsprechenden Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit (siehe Blickpunkt 6/99, S. 53). |