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Januar 01/2000
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Existenzminimum liegt im Jahre 2001 bei 12.804 DM

(fi) Das steuerfrei zu stellende Existenzminimum beträgt für einen Erwachsenen im Jahr 2001 12.804 DM. Für zwei Erwachsene beläuft sich der Betrag auf 21.780 DM und für ein Kind 6.768 DM, teilt die Bundesregierung in ihrem dritten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 ( 14/1926) mit.

Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages muss die Bundesregierung alle zwei Jahre einen solchen Bericht vorlegen. Im Einzelnen nennt die Regierung als Regelsatz einschließlich Haushaltsenergie für einen Erwachsenen 6.660 DM, für zwei Erwachsene 11.988 DM und für ein Kind 4.308 DM.

Hinzu kämen einmalige Leistungen von 996 DM für einen Erwachsenen, 1.848 DM für zwei Erwachsene und 864 DM für ein Kind, die steuerfrei zu stellende Kaltmiete von 4.296 DM für einen Erwachsenen, 6.528 DM für zwei Erwachsene und 1.308 DM für ein Kind sowie die Heizkosten in Höhe von 852 DM für einen Erwachsenen, 1.416 DM für zwei Erwachsene und 288 DM für ein Kind. Als Miete würden für 2001 9,07 DM pro Quadratmeter und Monat zugrunde gelegt. Damit würden die Quadratmetermieten von Wohnungen für Zwei-Personen-Haushalte übernommen. Auf diese Weise werde sichergestellt, so die Regierung, dass Alleinerziehende mit einem Kind bezogen auf die Quadratmetermiete nicht schlechter gestellt werden als Zwei-Personen-Haushalte.

Die Existenzminima stellen nach Regierungsangaben statistische Mindestbeträge dar. Höhere steuerfrei gestellte Beträge seien durch politische Entscheidungen möglich. Im Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 seien für den Veranlagungszeitraum 2001 als steuerliche Grundfreibeträge für Alleinstehende 13.499 DM, für Ehepaare 26.999 DM und für Kinder ein Freibetrag von 6.912 DM sowie ein Betreuungsfreibetrag von 3.024 DM vorgesehen. Damit sei den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen, stellt die Regierung fest. Der Betreuungsfreibetrag für jedes Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr war mit dem Anfang 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Familienförderung eingeführt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001045e
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