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Januar 01/2000
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AUSLEGUNG DES INVESTITIONSRAHMENS

Regierung erläutert Kulturförderung für neue Länder

(ku) Die erweiterte Auslegung des Investitionsförderungsgesetzes und der Vereinbarungen zwischen Bund und Berlin in Sachen Kulturförderung durch die Bundesregierung haben am 26. Januar die Diskussion im Kulturausschuss bestimmt.

Zur Kulturpolitik in den neuen Ländern erklärte die Regierung, sie sei bereit im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes eine breite Auslegung und Anwendung für Kulturförderungsmaßnahmen zuzulassen. Zur Zusammenarbeit mit der Kulturpolitik Berlins gehe sie von einem 100-Millionen-DM-Fonds für den Kulturhaushalt Berlins aus, wovon 20 Millionen für "kurzfristige Dinge" zur Verfügung stünden. Man wolle nicht flächendeckend fördern, sondern Schwerpunkte setzen, um in "lohnenden Bereichen" etwas zu bewegen.

Berlinale nicht mehr am "Zoo"

In Berlin sollen die Filmfestspiele Berlinale 2000 nicht mehr am "Zoo" stattfinden, sondern in das Sony-Center am Potsdamer Platz umziehen. Zum Auftakt werde es zwei weitere Highlights geben. Die Eröffnung erfolge mit Wim Wenders neuem Film, und in Anwesenheit zahlreicher Filmstars werde Jeanne Moreau mit dem Filmpreis für ihr Lebenswerk ausgezeichnet. Mit Blick auf einen möglichen Wiederaufbau des Stadtschlosses erklärte die Regierung, sie werde das Für und Wider durch eine Expertenkommission des Bundes und Landes Berlin prüfen lassen.

In der Diskussion betonte die SPD, die Kommission dürfe keinesfalls nur durch die Bauministerien vertreten sein, sondern müsse auch den Staatsminister und Mitglieder des Kulturausschusses hinzuziehen. Dem schlossen sich die anderen Fraktionen an, wobei die Union betonte, es gehe auch darum, was mit einem neuen Stadtschloss geschehen solle. Bündnis 90/Die Grünen warnten davor, eine breit angelegte Kommissionsarbeit könne genauso kompliziert und interessant werden wie die Diskussion um das Holocaust-Mahnmal. Sie plädierten für eine öffentliche Nutzung, deren Sinn und Inhalt allerdings eindeutig geklärt sein müsse und nicht in Richtung Multifunktion oder Mehrzweckraum ausufern dürfe; anzudenken sei eine europäische Nutzung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0001/0001054b
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