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März 02/2000
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ANTRAG DER KOALITION

Fehlentwicklungen bei IuK­Technik verhindern

(bf) Ökologische, ökonomische und soziale Fehlentwicklungen im Bereich der Informations­ und Kommunikationstechnologien (IuK) sollen verhindert werden. Dies bezeichneten SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei der Beratung des Bildungs­ und Forschungsausschusses am 16. Februar als gemeinsame Grundlage ihres Antrags "Strategie für eine nachhaltige Informationstechnik" ( 14/2390). Der Antrag wurde im Ausschuss gegen die Stimmen von CDU/CSU und F.D.P. angenommen.

Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen ihres Aktionsprogramms "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" das Verfahren des in den USA weit verbreiteten und erfolgreich erprobten "Roadmappings" einzusetzen. In einer Roadmap sollten zentrale Probleme der Branche dargestellt, technologische Herausforderungen benannt und Wege zu ihrer Bewältigung aufgezeigt werden. Dies ermögliche die Bündelung vieler Einzelthemen und das gemeinsame Setzen von Prioritäten. Nach Vereinbarung konkreter Schritte zur Umsetzung müsse laut SPD und Bündnisgrünen als Ergebnis ein Konsens stehen, der in eine Selbstverpflichtung münde. Auch müssten Sanktionsmechanismen bei Nichteinhaltung der eingegangenen Verpflichtungen festgelegt werden.

Sanktionen festlegen

Nach dem Koalitionsantrag ist eine Ausrichtung der Informations­ und Kommunikationstechnologien am Leitbild nachhaltiger Entwicklung wegen deren herausragender ökonomischer Potenziale entscheidend für das Projekt der ökologischen Modernisierung. Bereits heute sei die Informationswirtschaft von den Beschäftigtenzahlen her der drittstärkste Sektor der Bundesrepublik Deutschland.

Die SPD wies bei den Beratungen darauf hin, dass mit diesem Antrag eine einvernehmlich beschlossene Empfehlung der Enquete­Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" aus der vergangenen Legislaturperiode aufgegriffen worden sei und vonseiten der IuK­Branche großes Interesse an einem verlässlichen Orientierungsrahmen bestehe. Von der CDU/CSU wurde das Aktionsprogramm als "nachbesserungsbedürftig" bezeichnet. Kritik übte die Union daran, dass mit dem darin geforderten Verfahren neue sanktionsbewehrte gesetzliche Normen geschaffen würden zu all den Vorschriften, die Unternehmen bereits zu erfüllen hätten. Dies sei Gift für eine Branche, in der es schnelle Entwicklungen gebe und rasches Handeln erfolgsentscheidend sei. Dagegen hielten es die Bündnisgrünen auch für entscheidend zu beachten, ob aus der IuK­Entwicklung nicht Nachteile für die gesamte Gesellschaft entstehen könnten. Im Hinblick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen gelte es Fehlentwicklungen zu vermeiden.

Chancen statt Risiken sehen

Nach Auffassung der F.D.P. verändert der Wandel zur Informationsgesellschaft die Arbeits­ und Unternehmenswelt immens. Die IuK­Techniken würden die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen enorm erhöhen. Die Liberalen sehen nicht in erster Linie die Risiken der neuen Entwicklungen, sondern die Chancen. Diese Chancen müssten den Menschen vermittelt werden. Die F.D.P. hielt es für erforderlich, die Regelungsdichte des Staates abzuschaffen. Einseitige Standortnachteile für den IuK­Bereich in Deutschland müssten auf jeden Fall vermieden werden. Die PDS äußerte "vorsichtige Begeisterung" für das "Roadmapping"­Verfahren. Wenn es um Profit­Beschränkung gehe, würde es ihrer Ansicht nach auch zu Weigerungen und Infragestellungen von bestimmten Aktionen kommen. Deshalb müsse der Gesetzgeber initiativ werden.

Die in Verbindung mit dem Koalitionsantrag beratenen Berichte der Bundesregierung zur Umsetzung des Informations­ und Kommunikationsdienste­Gesetzes ( 14/1191) und zum Aktionsprogramm "Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts" ( 14/1776) nahm der Ausschuss einvernehmlich zur Kenntnis.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002031a
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