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März 02/2000
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Rückgang der Zahl der BAföG­Empfänger verlangsamt

(bf) Der Rückgang der Gesamtzahl der BAföG­Empfänger hat sich deutlich verlangsamt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Bericht zum Bundesausbildungsförderungsgesetz ( 14/1927) mit, den sie alle zwei Jahre Bundestag und Bundesrat vorzulegen hat. Im Berichtszeitraum zwischen 1996 und 1998 sei in den neuen Ländern die Zahl der Geförderten um ca. zwölf Prozent angestiegen. In den alten Ländern sei der Rückgang zwischen 1997 und 1998 mit sechs Prozent deutlich geringer gewesen als in den Vorjahren. Wie die Regierung weiter mitteilt, sind insbesondere die Zahlen der geförderten Schüler angestiegen. Dies gelte vor allem für die neuen Länder, während in den alten Ländern die Zahlen etwa konstant geblieben seien. Als Ursache für den Anstieg werden aufgrund der demographischen Entwicklung gestiegene Schülerzahlen in den entsprechenden Schularten genannt. Die Zahl der geförderten Studierenden war nach Regierungsangaben in den alten Ländern weiter rückläufig und blieb in den neuen Ländern etwa gleich. So habe nur etwa jeder fünfte dem Grunde nach berechtigte Studierende Förderungsleistungen erhalten. Der Anteil geförderter Frauen an der Gesamtzahl aller geförderten Studierenden stieg laut Bericht zwischen 1996 und 1998 weiter von rund 46,3 Prozent auf rund 49,2 Prozent.

Reform weiter notwendig

Im Berichtszeitraum konnte laut Bundesregierung gleich zweimal eine Anhebung der Bedarfssätze um insgesamt vier Prozent vorgenommen werden bei gleichzeitiger Anhebung der Freibeträge um zusammen zwölf Prozent. Hierdurch sei zu einer Stabilisierung der Förderung beigetragen worden. Die Regierung sieht weiter die Notwendigkeit einer Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung, "um das BAföG wieder zu einem verlässlichen Mittel der Förderung vor allem von Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu machen und diese für eine stärkere Bildungsbeteiligung zu gewinnen". Ziel einer effizienten systemgerechten Ausbildungsförderung sei zum einen eine verbesserte Bedarfsdeckung für die Bedürftigten sowie zum anderen eine Erweiterung des Kreises der Geförderten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0002/0002031b
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