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April 03/2000
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EXPERTENGESPRÄCH ZUM STEUERBERATUNGSGESETZ

Befugnisse der Buchhalter und Lohnsteuerhelfer umstritten

(fi) Der Deutsche Steuerberaterverband ist dagegen, dass Lohnsteuerhilfevereine künftig bei den Anträgen auf Investitionszulage helfen dürfen. Dies geht aus der Stellungnahme des Verbandes zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater ( 14/2667) hervor, der am 15. März Gegenstand eines öffentlichen Expertengesprächs des Finanzausschusses war.

Die Bundessteuerberaterkammer wandte sich gegen erweiterte Befugnisse der Bilanzbuchhalter, denen das Recht zur Einrichtung der Buchführung, zur Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung und zur Durchführung von vorbereitenden Abschlussarbeiten nicht eingeräumt werden sollte. Bereits Anfang der achtziger Jahre habe das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass sowohl die Einrichtung der Buchführung als auch das Erstellen von Abschlüssen dem steuerberatenden Beruf vorbehalten bleiben müsse, weil nur dieser Personenkreis durch seine fachliche Kompetenz und seine persönliche Integrität die Steuerzahler vor Falschberatung schützen, die Steuermoral aufrechterhalten und das Steueraufkommen sichern könne. Auch seien dazu umfassende handels- und steuerrechtliche Kenntnisse erforderlich, über die nur Steuerberater verfügten.

Dagegen erklärte der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller, dass eine Erweiterung der Befugnisse der selbstständigen Bilanzbuchhalter geboten sei. Mit dem Entwurf soll Personen und Vereinigungen, die im EU-Ausland niedergelassen sind, die Möglichkeit eingeräumt werden, in Deutschland geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen zu leisten. Der Umfang der Befugnisse soll sich nach dem Recht des Niederlassungsstaats richten. Der Verband befürchtet nun, dass diese Regelung zu einer "Inländerdiskriminierung" führen kann. In Deutschland dürften die Buchhalter beim Einrichten der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Finanzbuchführung nicht helfen. In Österreich gebe es diese Beschränkungen nicht, sodass in Österreich niedergelassene selbstständige Buchhalter in Deutschland Dienstleistungen anbieten könnten, die ihren deutschen Konkurrenten versagt seien.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine sprach sich dafür aus, die vorgesehene Grenze für "Einnahmen aus anderen Einkunftsarten", bis zu der die Vereine Hilfe leisten dürfen, von 12.000 DM/24.000 DM (Ledige/Verheiratete) auf wenigstens 18.000 DM/36.000 DM anzuheben. Die im Entwurf vorgesehene niedrigere Grenze sei angesichts der tatsächlichen Einkommensverhältnisse der Arbeitnehmerhaushalte zu eng gezogen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0003/0003041b
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