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07/2001
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PARLAMENT ÄNDERT INSOLVENZRECHT

Überschuldeten Verbrauchern einen Neuanfang erleichtern

(re) Der Bundestag hat am 28. Juni den Weg dafür freigemacht, überschuldeten Verbrauchern künftig einen wirtschaftlichen Neuanfang zu erleichtern. Das Parlament verabschiedete mit der breiten Mehrheit von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Insolvenzrechts ( 14/5680) in veränderter Fassung. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung ( 14/6468) vorgelegt.

Der Zeitraum, in dem der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder abzuführen hat, wird von sieben auf sechs Jahre verkürzt. Im Gegensatz zum geltenden Recht soll künftig diese Frist bereits mit der Eröffnung und nicht erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu laufen beginnen. Damit wirke sich eine unverhältnismäßig lange Dauer des Verfahrens nicht mehr zum Nachteil des Schuldners aus.

Zudem werden mittellosen Schuldnern die Verfahrenskosten künftig zunächst gestundet. Der Zeitraum für die Wirksamkeit von Lohnvorausabtretungen, der eng mit der Länge der Wohlverhaltensperioden verbunden ist, soll ferner von drei auf zwei Jahre abgekürzt werden.

Zudem soll künftig den Ländern die Möglichkeit eröffnet werden, in Insolvenzverfahren Daten im Internet zu veröffentlichen. Um dem Recht des Schuldners auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung zu tragen, fügte der Bundestag eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz ein, mit der die Einzelheiten einer solchen Internetveröffentlichung geregelt werden sollen. In diesem Kontext fand auch ein Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6473) eine Mehrheit. Darin wird die Bundesregierung gebeten, bis Ende dieses Jahres zu prüfen, wie verhindert werden kann, dass Dritte amtlich im Internet bekannt gemachte Daten auch nach Ablauf der Löschungsfrist Interessierten zur Verfügung stellen.

F.D.P. und PDS enthielten sich im Bundestag der Stimme. Die Liberalen erklärten, sie könnten wesentliche Punkte der Initiative mittragen. Unbefriedigend seien aber das Stundungsverfahren und ebenso die Möglichkeit, die Abwahl des Insolvenzverwalters zu erschweren. Die PDS betonte, sie halte statt des Stundungsverfahrens ein Prozesskostenhilfemodell für die bessere Lösung. Ein solches Modell hatte die Fraktion in einem eigenen Gesetzentwurf ( 14/2496) formuliert, der keine Mehrheit fand.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107031c
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