ZEUGNISVERWEIGERUNGSRECHT AUSGEDEHNT
Selbst Recherchiertes geschützt
(re) Das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten soll künftig auf selbst recherchierte Materialien und alle berufsbezogenen Wahrnehmungen ausgedehnt werden. Der Bundestag beschloss auf Empfehlung des Rechtsausschusses ( 14/6576) am 6. Juli mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Regierungsgesetzentwurf ( 14/5166).
In dieses Recht der Zeugnisverweigerung sollen auch nicht periodische Druckwerke, Informations- und Kommunikationsdienste sowie Filmberichte einbezogen werden. Damit verbunden sei auch ein Verbot der Beschlagnahme solcher Materialien durch die Behörden. CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Initiative. Einen Gesetzentwurf der Liberalen ( 14/1602), der im Grundsatz das gleiche Ziel verfolgte, lehnte der Bundestag ab.