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12/2001
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Mehr Klarheit durch neues Waffenrecht

(in) Die Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Waffenrechts vorgelegt, mit dem das Waffengesetz als Artikelgesetz neu gefasst, die Vorschriften zur technischen Sicherheit von Waffen und Munition in ein eigenes Beschlussgesetz überführt und notwendige Anpassungen zum Waffenrecht in anderen Gesetzen vorgenommen werden sollen ( 14/7758). Vorrangig regeln soll das neue Gesetz den privaten Waffenerwerb, -besitz und -gebrauch und entsprechende Bestimmungen für Hersteller, Handel und gewerbliche Nutzung. Für Sportschützen, Jäger, gefährdete Personen und Sammler sind eigene Vorschriften geschaffen worden. Verschärfte Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, die Einführung eines "kleinen Waffenscheins" für Gas- und Schreckschusswaffen und ein erweitertes Verbot des Umgangs mit gefährlichen Messern sollen einen möglichen Missbrauch eindämmen. Zwischen Bundesrat und Bundesregierung gibt es noch Abstimmungsbedarf.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112036c
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