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02/2002
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UNTERRICHTUNG

EU-Parlament stärken

(eu) Auf dem Weg, die gesetzgeberischen Befugnisse des Europäischen Parlaments (EP) zu stärken, stellen nach Ansicht der Bundesregierung die Ratifizierung des Vertrages von Nizza sowie eine vom Europarat in Laeken verabschiedete Erklärung zwei Schritte dar. Dies teilt sie in ihrer Unterrichtung ( 14/8210) mit. Gleichwohl verweist die Regierung darauf, dass die Beteiligungsrechte des EP hätten stärker ausgedehnt werden können. So sind aus ihrer Sicht deutlich weniger Politikfelder vom Einstimmigkeitsprinzip in die qualifizierte Mehrheit des Mitentscheidungsverfahrens überführt worden, als es wünschenswert gewesen wäre.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202036b
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