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02/2002
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Deutschland und China uneinig über Rücknahmeklausel

(to) Der Tourismusausschuss hat am 20. Februar einen Bericht der Bundesregierung zum aktuellen Stand der Verhandlungen über die so genannte ADS-Vereinbarung mit China zur Kenntnis genommen. China hatte im Juni 2001 die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, Deutschland den Approved Destination Status (AD-Status) zuzuerkennen. Nach chinesischem Recht sind touristische Individualreisen chinesischer Staatsbürger nur in Gruppen ab drei Personen und nur in Länder mit dem ADS zulässig.

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Bei Gesprächen im Januar in China habe die chinesische Seite akzeptiert, so die Regierung, dass die Organisation von Reisen in Deutschland nicht staatlich reglementiert wird. Die deutsche Regierung werde keine Lizenzen an Reiseveranstalter für chinesische Reisegruppen erteilen. Es sei vereinbart worden, dass die von China gewünschten Informationen über interessierte Reiseveranstalter von den Kammern und Verbänden der Wirtschaft bereitgestellt werden. Die Tourismuswirtschaft werde auch allgemeine Informationen über das Reisen in Deutschland für chinesische Reiseveranstalter und Reisende übermitteln und eine Hotline in Chinesisch einrichten, bei der Touristen Auskunft und Hilfe erhalten können. Deutschland sei ferner zu einem vereinfachten Verfahren der Visaerteilung für Gruppenreisen bereit.

Strikt abgelehnt habe China die deutsche Forderung, eine Rückübernahmeklausel für Personen, die illegal in Deutschland bleiben, zu vereinbaren. Es habe auf die bereits mit anderen Staaten geschlossenen ADS-Vereinbarungen verwiesen, die eine solche Rücknahmeklausel nicht enthielten. Die unterschiedlichen Standpunkte sind nach Regierungsangaben in alternativen Texten festgehalten worden. Die Verhandlungen sollen im März oder April dieses Jahres in Berlin fortgesetzt werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202068b
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