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05/2002
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GESETZENTWURF DER REGIERUNG

Internationale Konvention zum Schutz der Alpen zügig umsetzen

(um) Mit einem Gesetzentwurf zu den acht Protokollen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) will die Regierung die Voraussetzung für die zügige Umsetzung der Ziele der Alpenkonvention schaffen ( 14/8980).

Bereits zur ersten Alpenkonferenz 1989 in Berchtesgaden sei Handlungsbedarf festgestellt worden, weil einer dynamischen Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft in einigen Alpengebieten eine tendenzielle Entvölkerung in anderen Alpenteilen gegenübersteht und es Beeinträchtigungen der Lebens- und Umweltbedingungen durch Luftschadstoffe, Tourismus und Verkehr gibt.

Die Teilnehmer der Alpenkonferenz – Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Schweiz, Slowenien und Monaco sowie die EU – hätten sich daher zur Erweiterung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit für den Alpenraum verpflichtet, so die Regierung.

Die Ratifizierung der einzelnen Aufgabenbereiche soll im Gesamtpaket "Alpenkonvention" erfolgen. Es umfasst die Protokolle zur Raumplanung und nachhaltigen Entwicklung, zum Naturschutz und Landschaftspflege und zur Berglandwirtschaft von 1994, das Protokoll zum Bergwald von 1996 sowie die Protokolle zum Tourismus, zur Energie und zum Bodenschutz von 1998 sowie zum Verkehr und zur Regelung der Streitbeilegung von 2000.

Laut Regierung erfordert die Umsetzung der Alpenkonvention keine Anpassung deutscher Rechtsgrundlagen. Auch gebe es keine Belastung von Bund, Ländern und Gemeinden. Die Protokollpflichten seien spezialgesetzlich oder durch Programme des Bundes und Bayerns abgedeckt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205019b
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