Sportausschuss
Olympia im Visier
2012 ist eines der herausragenden Daten, um das sich ein Teil der Arbeit im Sportausschuss zwischen 2002 und 2006 drehen wird: die deutsche Bewerbung um die Olympischen Spiele. Zunächst geht es um die Auswahl eines nationalen Kandidaten bis Ende April 2003, und dann um die parlamentarische und administrative Begleitung des Bewerbers in der internationalen Auswahl. Wie soll sich der Bund in diesem Zusammenhang positionieren? Welche Hilfestellungen kann er geben? Sollen, wie etwa beim Beispiel China, alle Botschaften des Landes zu Werbern werden? Fragen wie diese dürften jedoch nur am Anfang der Überlegungen stehen.
Tatsächlich reicht die Gestaltung des Umfeldes für erfolgreiche Bewerbungen um internationale Wettbewerbe tief ins deutsche Recht hinein. Es ist üblich geworden, dass die Veranstalter von sportlichen Großereignissen so genannte „Pflichtenhefte“ übersenden, in denen nicht nur Anforderungen an die Infrastruktur beschrieben werden, Hotelkapazitäten für Besucher, Arbeitsbedingungen für Journalisten und Kapazitäten des öffentlichen Personennahverkehrs abgefragt werden, sondern auch die steuerrechtlichen Regelungen. Längst ist aus dem Sport, insbesondere bei Großveranstaltungen, auch ein wirtschaftliches Ereignis geworden. Und deshalb ist es eine Aufgabe des Sportausschusses, auch darauf zu achten, dass die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowohl für die Sportler als auch für die Veranstalter stimmen. Da geht es nicht mehr nur um ideellen Rückhalt, sondern um handfeste materielle Rahmenbedingungen.
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Vor 2012 steht als wichtiger Fixpunkt mit sicherlich wachsender Spannung und Aufmerksamkeit die Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006. Auch für die Sportpolitik ist dieses Datum eine Herausforderung. Eine ganze Reihe von Stadien muss rechtzeitig modernisiert sein, und auch das Rahmenprogramm ist so vorzubereiten, dass Deutschland sich seinen fußballbegeisterten Gästen von seiner freundlichsten Seite präsentiert.
Das sind aber nur die Ereignisse, die von allein in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung rücken. Um so wichtiger ist für den Sportausschuss, den Vorteil von Sport und Bewegung für jeden Einzelnen herauszustellen und das Bewusstsein dafür zu stärken. Wenn bis zur Hälfte der Zwölfjährigen unter Haltungsschäden, Übergewicht und anderen Krankheiten leidet, die mit zu wenig Bewegung zusammenhängen, und dies sogar eine Ursache für geminderte Sprachfähigkeit darstellt, zeigt sich die Bedeutung sportpolitischen Engagements in besonderer Weise.
Nicht nur auf dem Gesundheitssektor ist der Sportausschuss gefordert, auch im Umweltrecht, beim Bauen und Wohnen muss darauf geachtet werden, dass die Gelegenheiten zu sportlicher Betätigung nicht zu kurz kommen. Und auf dem großen Feld der ehrenamtlichen Tätigkeiten stellt der Sport eine besondere Größe dar. Ohne die zwei Millionen ehrenamtlichen Helfer stünde es schlecht um die wertvolle Freizeitaktivität von 27 Millionen Mitgliedern in 90.000 Sportvereinen. „Das ist eine großartige Bewegung“, unterstreicht der Ausschussvorsitzende Peter Rauen. Und deshalb bleibt die Frage, wie der Staat steuerlich mit Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helfer und mit Übungsleiterpauschalen umgeht, auf der Tagesordnung des Sportausschusses.
Sein Augenmerk hat der Ausschuss nicht nur auf den Bau und die Modernisierung von Sportstätten zu richten, nicht nur auf das Miteinander von Breitensport und Spitzensport, sondern auch auf die Förderung des Behindertensports und das wissenschaftliche Umfeld des Sportes: Die Sportmedizin und Sportforschung werden sicherlich gefragt sein, wenn der Ausschuss sich in dieser Wahlperiode auch wieder der Problematik des Dopings zuwendet und dabei klären will, ob und gegebenenfalls welche gesetzlichen Vorschriften dazu geschaffen werden müssen.