Rechtsausschuss
Mit fachkundigen Augen
Der Rechtsausschuss achtet mit fachkundigen Augen (viele Mitglieder des Rechtsausschusses sind ausgebildete Juristen – und ihre Mitarbeiter in der Regel auch) darauf, dass die Gesetzessprache rechtsförmlich und verfassungsgemäß ist. Oft genug kommt es vor, dass einzelne Formulierungen auf Grund der Mitberatung des Rechtsausschusses rechtzeitig zur Schlussabstimmung verändert werden. Aus diesem Grund gilt das Wort der Rechtsausschussmitglieder auch in anderen Ausschüssen als verlässlich, wenn es um rechtlich eindeutige Vorschriften geht.
Aber der Rechtsausschuss hat auch eine ganze Reihe von „eigenen” Zuständigkeiten, für die er selbst federführend tätig wird. Das betrifft das Zivilrecht (unter anderem mit dem wichtigen und aktuellen Feld des Verbraucherschutzes), das Strafrecht, das Wirtschaftsrecht, das Verfahrensrecht (mit der Gerichtsverfassung und dem Prozessrecht) und die gesamte sonstige Rechtspflege, unter anderem mit der freiwilligen Gerichtsbarkeit, mit dem Zwangsvollstreckungsrecht und dem Insolvenzrecht. Die schlagzeilenträchtigen Bilanzskandale in den USA haben gezeigt, wie wichtig der Schutz von Anlegern vor falschen Bilanzen ist. Deshalb wird auch im Rechtsausschuss daran gedacht, sich mit einer Reform des Aktienrechtes zu beschäftigen, damit durch „schwarze Schafe“ in Vorständen und Aufsichtsräten nicht viele Anleger um ihre Ersparnisse und Beschäftigte um ihre Arbeitsplätze gebracht werden.
Wichtige Themen in der jüngsten Vergangenheit waren der Schutz biotechnologischer Erfindungen, die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und das Vorgehen gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern. Gerade auf dem letzten Feld wird sich der Ausschuss mit einer weiteren Fortentwicklung auseinandersetzen. So soll künftig schon durch die Strafandrohung deutlich werden, wie abscheulich der sexuelle Missbrauch gerade derjenigen ist, die sich am wenigsten dagegen wehren können. So wird daran gedacht, bereits die psychische sexuelle Gewalt gegen Kinder vom Vergehen zum Verbrechen hochzustufen. Und auch die Wegseher und Profiteure, die solche Taten nicht anzeigen oder sogar belohnen, sollen in Zukunft nicht ungeschoren davon kommen. Intensive Beratungen im Rechtsausschuss dürften dazu beitragen.
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Damit Vorlagen aus dem Bereich der Europäischen Union eingehend erörtert werden können, hat der Rechtsausschuss einen Unterausschuss zum Europarecht eingesetzt, der die Details durchspricht und dann dem Rechtsausschuss selbst wiederum Empfehlungen zum Umgang mit den EU-Vorgängen unterbreitet.
Immer wieder legt auch die Bundesregierung Berichte und Zwischenberichte über den Stand der Verhandlungen zum EU-Recht vor. Auf der Basis solcher Unterrichtungen kann der Rechtsausschuss dann Handlungsempfehlungen an die Bundesregierung aussprechen.
Im Unterausschuss geht es um so aktuelle Themen wie die europäische Betrugsbekämpfung, den Schutz des Euro vor Fälschungen, das Übereinkommen über das Europäische Polizeiamt (Europol) oder auch die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie. Breiten Raum widmete der Ausschuss dem Patentschutzsystem in Europa sowie allen Entschließungen und Überlegungen im Zusammenhang mit der Einsetzung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes.
Der Bundestag hat die Möglichkeit, sich zu den beim Bundesverfassungsgericht anstehenden Verfahren zu äußern. Deshalb wird das Parlament regelmäßig vom höchsten deutschen Gericht auf dem Laufenden gehalten. Federführend wird für diese verfassungsgerichtlichen Fragen ebenfalls der Rechtsausschuss tätig. Er beobachtet die Rechtsprechung in Karlsruhe und empfiehlt dem Parlament auch eine Stellungnahme, wenn es sich zu bestimmten Verfahren äußern soll.