Finanzausschuss
Einnahmen der Kommunen sichern
Steuern zahlt niemand gern. Um so wichtiger ist, dass die Steuergesetze gerecht und solide gemacht sind. Das ist sicherlich ein Grund dafür, dass der Finanzausschuss des öfteren Sachverständige bittet, anlässlich von öffentlichen Anhörungen schriftlich oder mündlich Einschätzungen abzugeben, wie sich geplante Steuergesetze in der Praxis auswirken könnten. Und dass viele Steuergesetze nach den Anhörungen, den Ausschussberatungen und dem Abgleich mit dem praktischen Wissen der Abgeordneten deutlich anders aussehen als in ihrem ersten Entwurf.
Zu den vom Finanzausschuss federführend betreuten Politikfeldern zählen neben den Steuern das Geld, das Kreditwesen, der Kapitalmarkt, das Zollrecht sowie das Börsen- und Versicherungswesen.
In zunehmendem Umfang werden dem Finanzausschuss nicht nur Gesetzentwürfe und Anträge vom Plenum des Bundestages und Berichte von der Bundesregierung, sondern auch Vorlagen von der Europäischen Union übermittelt. Regelmäßig stehen zudem die halbjährlichen Steuerschätzungen auf der Tagesordnung. Sie sind nicht selten Ausgangspunkte für gesetzgeberische Initiativen.
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Der Finanzausschuss hat sehr schnell nach seiner Konstituierung ein intensives Betätigungsfeld durch die aktuellen Steuergesetze vorgefunden. So ging es gleich zu Beginn um die Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform, die bereits Anfang 2003 in Kraft trat. Schon Gesetz sind auch die Absenkungen der Steuersätze für Private und Unternehmen in den Jahren 2004 und 2005. In diesen Wochen wird sich der Finanzausschuss, wie schon Ende vergangenen Jahres begonnen, mit einer umfangreichen Gesetzesvorlage beschäftigen – dem Gesetzentwurf zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen. Einzelne Vorhaben, die im Wesentlichen Änderungen im Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Unternehmensteuerrecht betreffen, werden seit Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit lebhaft diskutiert. Der Finanzausschuss wird zu dem vorgelegten Gesetzentwurf eine umfangreiche öffentliche Anhörung veranstalten, bei der Experten nach dem Für und Wider befragt werden.
Absehbar ist hierüber hinaus, dass die Reform der Finanzierung der Kommunen eine wichtige Rolle spielen wird. Insofern hat das Wirken der Finanzpolitiker in Berlin auch etwas damit zu tun, ob die Städte und Gemeinden vor Ort ihre Aufgaben gut erfüllen können. An vorderer Stelle steht ebenfalls eine Neuregelung zur Besteuerung von Alterseinkünften, wie sie das Bundesverfassungsgericht verlangt hat.
Die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften beschäftigt in diesen Wochen die europäische Ebene, und auch auf der nationalen Tagesordnung geht es darum, wie auf diesem Feld weiter verfahren werden soll.
Ein übergeordnetes Thema im Finanzausschuss ist die Entbürokratisierung. Die steuerlichen Vorschriften sind in Teilen im Laufe der Jahrzehnte derart kompliziert und umfangreich geworden, dass nur noch wenige durchblicken und die Vielzahl der Vorschriften sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch der Steuerverwaltung das Leben schwer machen. Wiederholt wird sich der Finanzausschuss daher mit der Frage befassen, wie das Steuerrecht vereinfacht werden kann.
Der Ausschuss pflegt daneben internationale und steuerpolitische Kontakte, etwa zur Europäischen Zentralbank, zum Internationalen Währungsfonds, zur Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – und selbstverständlich auch zu Finanzausschüssen anderer Länder. Denn gerade die noch in vielen Bereichen fehlende Harmonisierung des europäischen Steuerrechtes führt immer wieder zu Verwerfungen im europäischen und internationalen Wettbewerb und steht der Idee von gleichen Chancen und Voraussetzungen in einem einheitlichen Binnenmarkt entgegen. Ein besonders lohnendes, drängendes und herausforderndes Thema also.