Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(3) Vorstände

Jede Fraktion wählt ihren Vorstand, der sich aus einem Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, den parlamentarischen Geschäftsführern und einer unterschiedlichen Zahl weiterer Abgeordneter zusammensetzt. Bei der CDU/CSU-Fraktion ist traditionell der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe gleichzeitig Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit, bereitet die Fraktionssitzungen vor und berichtet der Fraktion über seine Beratungen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_3
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