Blickpunkt
Oktober 6/2003
(4) Arbeitsordnung
In der Vereinbarung über ihre Zusammenarbeit legen beispielsweise die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion fest: „Die Fraktionsversammlung beschließt über die Politik der CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages. Sie berät die Tagesordnungspunkte der Bundestagssitzungen und legt dazu die Stellungnahmen der Fraktion fest ...“
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_4