Blickpunkt
Oktober 6/2003
(5) Landesvertretungen
„Durch den Bundesrat“, heißt es in Artikel 50 des Grundgesetzes, „wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Deshalb hat jedes Land in Berlin eine „Vertretung des Landes beim Bund“. Die Landesvertretungen koordinieren die Gesetzgebungsarbeit im Bundesrat und halten Kontakt zu Bundesregierung und Bundestag.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_5