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Rechtsverordnungen
Die Bundesregierung, ein/e Bundesminister/in oder die Landesregierungen können per Gesetz ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. In dem Gesetz müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmt werden. In der Verordnung ist die Rechtsgrundlage anzugeben. Ist durch Gesetz vorgesehen, dass eine Ermächtigung weiter übertragen werden kann, so bedarf es zur Übertragung der Ermächtigung einer Rechtsverordnung. Für Rechtsverordnungen aufgrund von Bundesgesetzen, die der Zustimmung des Bundesrates bedürfen oder die von den Ländern im Auftrag des Bundes oder als eigene Angelegenheit ausgeführt werden, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Der Bundestag ist nur in Ausnahmefällen mit der Beratung von Verordnungen befasst. So kann er nach dem Außenwirtschaftsgesetz innerhalb von vier Monaten nach Verkündung auf Aufhebung einer Verordnung dringen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999