Kurt Bodewig
Bundesminister a. D.
Geboren am 26. April 1955 in Rheinberg; verheiratet, zwei
Söhne.
Fachoberschule Wirtschaft, Ausbildung als Kaufmann in der
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, 1976 Fachabitur.
Zivildienst.
1976 bis 1981 Tätigkeit als Wohnungskaufmann bei der
Stadtsparkasse Düsseldorf und in Bau- und Wohnungsunternehmen,
1981
bis 1986 Leitung der Verwaltungsstelle Zivildienst beim
Bezirksverband Niederrhein der Arbeiterwohlfahrt e. V., 1986 bis
1998 Abteilungsleiter beim Deutschen Gewerkschaftsbund,
Landesbezirk Nordrhein-Westfalen, bis März 2000
Vorstandsvorsitzender der Landesversicherungsanstalt
Rheinprovinz.
Mitglied bei ver.di, Mitglied in verschiedenen sozialen und
gesellschaftspolitischen Initiativen; Vorsitzender des Baltic Sea
Forums; Mitglied Supervisoring Board Global Panel Foundation e. V.;
Vorsitzender des Beirates für Europa der Gesellschaft zum
Studium strukturpolitischer Fragen e. V.; Mitglied des
wissenschaftlichen Beirates des berufsbegleitenden
Weiterbildungsstudienganges "Public Transport Management" der
Universität Duisburg-Essen.
1973 Eintritt in die SPD, verschiedene Funktionen in der SPD u. a.
1982 bis 1988 Juso-Bezirksvorsitzender Niederrhein, bis 2002
Mitglied des SPD-Bezirksvorstandes, bis 2001 Mitglied des
Parteirates, 1995 bis 2005 Vorsitzender der SPD Kreis Neuss, Juni
2002 bis Mai 2004 Vorsitzender der SPD Region Niederrhein, seit
2001 Mitglied des Parteivorstandes und Leiter des Forums
Mobilität und Nachhaltigkeit des SPD-Parteivorstandes.
Mitglied des Bundestages seit 1998; März 2000
Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für
Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, 20. November 2000 bis 22. Oktober
2002 Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die
Angelegenheiten der Europäischen Union.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
Veröffentlichungspflichtige Angaben
Die nach den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages veröffentlichungspflichtigen Angaben werden zum Zeitpunkt des Erscheinens des 2. Teils des Amtlichen Handbuches veröffentlicht.