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Pressemitteilung

19.04.2000

Kinderkommission des Deutschen Bundestages beschließt Empfehlungen zum Thema "Das behinderte Kind in der Gesellschaft" ­ Stellungnahme der Bundesregierung angefordert

"Die Kinderkommission des Bundestages ist der Auffassung, dass die Situation behinderter Kinder auf die politische Tagesordnung gehört." So lautet der zentrale Satz, den die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ihren kürzlich beschlossenen Empfehlungen zum Thema "Das behinderte Kind in der Gesellschaft" vorangestellt hat.

Nach Ansicht der Kinderkommission besteht dringlicher Bedarf, auf die besondere Situation der Kinder und ihrer Familien aufmerksam zu machen. Um hier Fortschritte zu erzielen, hat sich die Kinderkommission des Deutschen Bundestages in einem Schreiben an die Bundesregierung gewandt und um Stellungnahme zu ihren Empfehlungen gebeten.

Die Kinderkommission spricht sich darin u.a. dafür aus, dass bei der schulischen Zuweisung von behinderten Kinder mehr Flexibilität möglich sein müsse. So sollten einmal getroffene Entscheidungen wie z.B. der Wechsel von der Schule zur Sonderschule nicht "unaufhebbar" sein. Eine andere Empfehlung betrifft den Bereich der Elternberatung. Nach Auffassung der Kinderkommission sollte es hier ein umfassendes Angebot für Früherkennungs-, Früherfassungs- und Frühbehandlungsstellen an sozialen Brennpunkten mit Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und Vertretern der Sozialämter geben, um Eltern die Hemmschwelle zu nehmen, diese aufzusuchen. Kritik äußern die Mitglieder der Kinderkommission auch an der "zu sehr medizinisch ausgerichteten Pflegeversicherung". Hier sei mit Blick auf das Leben mit behinderten Kindern eine "ganzheitliche Sichtweise" von Nöten.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Ingrid Fischbach, MdB, erklärt: "Kinder mit Behinderungen sind in besonderem Maße auf den Schutz und die Förderung durch Staat und Gesellschaft angewiesen. Die Politik sollte Kindern mit Behinderungen, ihren Sorgen und Problemen mehr Aufmerksamkeit schenken und sich engagiert für sie einsetzen. Der bei der Verfassungsänderung 1994 ins Grundgesetz aufgenommene Satz 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden' gilt nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder."

Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv14/a13/a13_kk/kk_p_12
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