Untersuchungsausschüsse
1. Untersuchungsausschuss
Die Bundesregierung hat am 20. Februar 2006 dem
Parlamentarischen
Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den abschließenden
Bericht zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und
der Bekämpfung des internationalen Terrorismus vorgelegt.
Zur weiteren Klärung der danach noch offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 31. März 2006 ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) beschlossen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/ausschuesse/ua/1_ua/