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Allgemein bekannt ist, dass der Innenausschuss des Deutschen Bundestages federführend über sämtliche Angelegenheiten der Innenpolitik und der Verwaltung des Bundes berät, die nicht ausdrücklich einem besonderen Ministerium und damit einem anderen Ausschuss zugewiesen sind. Wer die Bedeutung dieses Gremiums aber tatsächlich ermessen möchte, braucht nur den Katalog der Grundrechte aufzuschlagen, deren Schutz der Innenausschuss als Verfassungsausschuss in besonderem Maße verpflichtet ist.
Medienberichte zu polizeilichen Ermittlungen und nachrichtendienstlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus führten dazu, dass zu Beginn der neuen Legislaturperiode die Beratungen des Innenausschusses im Zeichen der Berichtspflichten der Bundesregierung und der parlamentarischen Kontrollfunktion standen.
Hauptaufgabe des Innenausschusses in dieser Legislaturperiode wird die Weiterentwicklung gesetzlicher Regelungen in so wichtigen Politikfeldern wie der Inneren Sicherheit, der Zuwanderungs- und Integrationsgesetzgebung oder der Staatsorganisation sein. Perfekten Schutz und totale Sicherheit kann es in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht geben, optimale Vorkehrungen aber sehr wohl. Deshalb wird der Ausschuss die Beratungen über die Evaluierung der geltenden Terrorismusbekämpfungsgesetze fortsetzen und dem Parlament gegebenenfalls Veränderungen, etwa im Hinblick auf die Frage der Neuordnung der Kompetenzen des BKA im Bereich der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus, vorschlagen.
Für die Gewährleistung von Sicherheit gehört auch, dass die Sicherheitsbehörden zur Bewältigung besonderer Notlagen problemlos miteinander kommunizieren können. Die flächendeckende Einführung des Digitalfunks wird daher vom Ausschuss fraktionsübergreifend unterstützt.
Der eingeleitete Paradigmenwechsel hin zu einer modernen Zuwanderungs- und Integrationspolitik hat in den letzten Jahren zu einer rationaleren und sachlicheren Behandlung dieses Themas geführt. Für den Ausschuss ist nunmehr entscheidend, das neue Zuwanderungsrecht in seiner Anwendungspraxis zu überprüfen, um festzustellen, ob unter humanitären, gesellschafts- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten Änderungen vorgenommen werden sollten.
Dabei ist die Förderung der Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft ein ständiges Beratungsthema. Gleiches gilt für die Bekämpfung von Extremismus gleich welcher Ausprägung.
Der in der letzten Legislaturperiode unternommene Versuch einer Föderalismusreform soll nunmehr durch die vorbereitenden Beratungen für die Beschlüsse des Deutschen Bundestages durch den für das Staatsorganisationsrecht federführenden Innenausschuss vollendet werden. Die Modernisierung von Staat und Verwaltung wird mit diesen Ergebnissen eng verbunden sein. Dies gilt auch für die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts.
Auch mit den in ihren Ursprüngen aus den 80er Jahren stammenden Regelungen zum Datenschutz wird sich der Innenausschuss weiterhin zu befassen haben. Dabei gilt es, neuen technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen, aber auch, das Datenschutzrecht so weiterzuentwickeln, dass die Herausforderung, Bürgerrechtsbelange und Sicherheitsinteressen in einen Einklang zu bringen, gemeistert wird.
Zum Themenfeld der Bürgerrechte wird auch die Frage gehören, ob in der neuen Wahlperiode die Einführung von Elementen direkter Demokratie in das Grundgesetz die dafür notwendige Mehrheit findet.
Der Innenausschuss hofft darüber hinaus, mit seiner federführenden Zuständigkeit für die Entschädigung der Zwangsarbeiter und den dazu absehbaren, abschließenden Beratungen in der Mitte dieser Legislaturperiode dazu beigetragen zu haben, ein wichtiges Zeichen der politischen und moralischen Verantwortung für die Opfer des Nationalsozialismus gesetzt zu haben.
Erschienen am 7. März 2006« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
sebastian.edathy@bundestag.de
Der Ausschuss hat 36 Mitglieder, CDU/CSU: 13, SPD: 13, FDP: 4, Die Linke.: 3, Bündnis 90/Die Grünen: 3.
„Sich für Freiheit und Sicherheit einzusetzen und dabei über die Wahrung der Bürgerrechte zu wachen, gehört zu den zentralen Aufgaben des Innenausschusses. Unser besonderes Anliegen ist, gesetzliche Rahmenbedingungen innerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung so weiter zu entwickeln, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt und gefördert wird.“ Sebastian Edathy (SPD)