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Die Einhaltung der Menschenrechte ist die Grundlage jeden friedlichen Zusammenlebens. Der Bundestag unterstreicht diese Überzeugung mit einem eigenen Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Er ist ein ständiger Beobachter der Vorgänge im In- und Ausland, hält Kontakt mit staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen, weist auf Missstände hin und fordert deren Behebung ein. Ein Augenmerk gilt besonders auch langfristigen Strategien zur Durchsetzung der Menschenrechte bei uns und weltweit.
Alle Fraktionen sind sich einig: Menschenrechte sind unteilbar; systematische Menschenrechtsverletzungen können zur Bedrohung für Frieden und internationale Sicherheit werden. In dieser Wahlperiode geht es im globalen Maßstab um Mechanismen, wie die Einhaltung von Menschenrechten im Rahmen der UNO-Reformen besser durchgesetzt werden können. Es ist geplant, die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen zu einem Menschenrechtsrat mit möglichst effektiven Instrumenten zu entwickeln. Der Bundestag unterstützt diese Pläne. Und auch der Ausschuss will sehr bald in einer öffentlichen Anhörung der Frage nachgehen, wie die vorhandenen Praktiken, von Berichtspflichten über Monitoring bis hin zum Einwirken der internationalen Diplomatie, wirkungsvoll gehandhabt werden können. Folgerungen und Empfehlungen durch den Ausschuss sollen sich anschließen.
Immer wieder stellt der Ausschuss aktuelle Vorgänge auf die Tagesordnung, um sie ganz gezielt unter menschenrechtlichen Aspekten zu durchleuchten. So ging es in den ersten Monaten beispielsweise um Berichte über CIA-Flüge, über Verschleppung von Bürgern durch Geheimdienste, um die Frage von Folter im Kampf gegen den Terrorismus und zum Beispiel um den so genannten „Hamburger Fall“ eines zwangsweise „zurückgeführten“ afghanischen Ehepaares. Auch der Umgang mit Flüchtlingen aus dem Kosovo und der in Baden-Württemberg entwickelte Fragebogen zur Einbürgerung spielten eine Rolle.
Der Menschenrechtsausschuss setzt auf die Zusammenarbeit mit den wichtigen, national und international tätigen Menschenrechtsorganisationen, aber auch auf die Kooperation mit dem Petitionsausschuss. Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern enthalten häufig auch menschenrechtliche Aspekte, denen nachzugehen wichtig sein kann. Als gute Unterstützung für die Sache der Menschenrechte hat sich auch der Umstand erwiesen, dass die Mitglieder des Ausschusses in der Regel auch noch anderen Fachausschüssen angehören. Dadurch erfährt das Gremium nicht nur, was etwa im Innen-, Rechts- oder Auswärtigen Ausschuss diskutiert wird, die Mitglieder können auch dorthin unmittelbar vermitteln, wie bestimmte Aspekte vom Menschenrechtsausschuss bewertet werden. Ein breites gemeinsames Grundverständnis über die Parteigrenzen hinweg erleichtert die Arbeit.
Ist die Welt auf einem guten Weg? In vielen Ländern ist die Lage der Menschenrechte aus Sicht des Ausschusses immer noch als prekär zu beurteilen. Viele Staaten haben jedoch nach Jahrzehnten rechtsstaatswidrigster Verhältnisse einen anderen Weg eingeschlagen. In beiden Fällen kommt es nach den Erfahrungen des Ausschusses in ganz besonderer Weise darauf an, mutige, auf die Einhaltung der Menschenrechte pochende Menschen, Aktivisten und Journalisten zu unterstützen und ihr Schicksal im Auge zu behalten. Aber die jahrzehntelange Arbeit hat zu einem weltweit zu spürenden Grundgefühl geführt, wonach Menschenrechte die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben bilden.
Daneben hält sich der Ausschuss über Hilfsaktionen nach Naturkatastrophen oder militärischen Auseinandersetzungen auf dem Laufenden und nutzt seine vielfältigen Kontakte, um damit zusammenhängende Projekte positiv zu begleiten.
Erschienen am 7. März 2006« Vorheriger Artikel Nächster Artikel »
E-Mail:
herta.daeubler-gmelin@bundestag.de
Der Ausschuss hat 16 Mitglieder, CDU/CSU: 6, SPD: 6, FDP: 2, Die Linke.: 1, Bündnis 90/Die Grünen: 1.
„Menschenrechtsfragen sind uns als
Ausschuss des Deutschen Bundestages natürlich auch in
Deutschland ganz besonders wichtig. Da gibt es sehr viele Facetten.
Etwa beim Umgang mit Flüchtlingen. Zum Beispiel muss in die
Rückführungsregelungen mehr Menschlichkeit und
Transparenz Eingang finden. Aber auch der Umgang mit Minderheiten
ist in diesem Zusammenhang von besonderer
Bedeutung.“
Herta Däubler-Gmelin (SPD)