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16. Wahlperiode
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Aufgaben des Sekretariats und des Europabüros


Aufgaben des Ausschusses
Aufgaben des Ausschusses
© DBT

Das Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist Teil der Bundestagsverwaltung, einer obersten Bundesbehörde, die jedem der derzeit 22 Ausschüsse des Deutschen Bundestages ein Sekretariat zur Verfügung stellt. Aufgabe des Sekretariates ist die administrative, organisatorische und fachlich-inhaltliche Betreuung der Ausschussarbeit. Das Ausschusssekretariat führt hierzu alle Arbeiten aus, die für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausschusssitzungen notwendig sind. Es unterstützt den Vorsitzenden, die Obleute sowie alle Mitglieder des Ausschusses in der Ausübung ihres Mandats. Über die regelmäßige Vorbereitung der Ausschusssitzungen hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariates für die organisatorische Vorbereitung von Delegationsreisen des Ausschusses, die Betreuung von ausländischen Delegationen, die Organisation von Anhörungen und die Vorbereitung von Gesprächen mit in- und ausländischen Parlamentariern sowie Vertretern des öffentlichen Lebens zuständig.

Die Leiterin des Ausschusssekretariates, eine Beamtin des höheren Dienstes, ist "Berater und Gehilfe" des Vorsitzenden in einer Person. Unterstützt wird sie bei ihrer Tätigkeit von zwei weiteren Beamten des höheren Dienstes, einer Büroleiterin, zwei Ausschusssekretärinnen, studentischen Hilfskräften sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europabüros.

Das Ausschusssekretariat ist für den Bundestag zugleich Ansprechpartner der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union (COSAC). Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 bedeutet dies, dass das Ausschusssekretariat die Ausrichtung des Treffens der COSAC Vorsitzenden und die XXXVII. COSAC-Konferenz in Berlin organisieren wird.

Europabüro

Das Europabüro im Sekretariat des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union ist innerhalb der Verwaltung des Deutschen Bundestages zentrale Eingangsstelle aller Zuleitungen von EU-Dokumenten. Das Europabüro erarbeitet Vorschläge, welche Ausschüsse die jeweiligen Unionsvorlagen federführend bzw. mitberatend behandeln sollen. Diese Vorschläge werden im Namen des Vorsitzenden des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union dem Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt. Im Benehmen mit dem Ältestenrat werden die Unionsvorlagen dann in Form einer Sammelliste (siehe unten) an die Ausschüsse zur Beratung überwiesen.

Darüber hinaus erteilt das Europabüro den Abgeordneten, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Beschäftigten der Verwaltungen der im Bundestag vertretenen Fraktionen und der Verwaltung des Bundestages Auskünfte über Inhalt, Beratungsstand und Terminierung von Vorhaben der Europäischen Union.




Sammelliste
Diese ist als Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung des Bundestages an die Ausschüsse überwiesenen Unionsvorlagen und Unionsdokumente als Bundestagsdrucksache im Internet
http://dip.bundestag.de/
unter dem Vorgangstyp "Unterrichtung" / "Titeluebersicht mit Ausschussueberweisungen" abrufbar.



Quelle: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a21/darstellung
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