Umwelt. Der Bundestag hat am 17. Juni einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (15/1319) angenommen, den Flüssen mehr Raum zu geben und ökologische Hochwasservorsorge durch ein integriertes Flussgebietsmanagement zu betreiben. Anträge der CDU/CSU für einen vorsorgenden Hochwasserschutz im Binnenland (15/1561) und der FDP zur Erhaltung der Solidarität und Stärkung der Eigenverantwortung im Hochwasserschutz (15/1334) fanden keine Mehrheit. Das Plenum folgte dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (15/2118).
Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit allen Betroffenen über einen vorsorgenden, länderübergreifenden Hochwasserschutz zu sprechen. Die Union hatte unter anderem verlangt, dass die Binnenschifffahrt durch den Hochwasserschutz nicht in ihrer Exis-tenz gefährdet wird. Die Liberalen hatten die Regierung aufgefordert, ein Aktionsprogramm vorzulegen, das Maßnahmen für einen vorbeugenden und besseren Hochwasserschutz enthält. Im Ausschuss hatte die SPD auf die Ressortabstimmung zum geplanten Hochwasserschutzgesetz verwiesen und die enge Verknüpfung von Naturschutz und Hochwasserschutz, die Unterstützung einer umweltgerechten Landwirtschaft, die Einschränkung der Flächenversiegelung sowie die Anpassung des Wasserbaus an die Naturschutzbelange und die Landschaftsökologie betont.
Die Union hatte angemerkt, die Verknüpfung von Hochwasserschutz und Naturschutz stelle ein Ideal dar, dass sich nur begrenzt umsetzen lasse. Hochwasserschutz und Naturschutz hätten immer wieder Probleme miteinander, sodass Prioritäten gesetzt werden müssten. Der eigene Antrag ziele auf praktische Maßnahmen ab. Es gehe nicht um eine Deindustrialisierung bestimmter Regionen, sondern darum, in überflutungsgefährdeten Gebieten bestimmte Vorkehrungen zu treffen. Für die FDP kommt es darauf an, mit den Kommunen Maßnahmen zur Wasserrückhaltung und zu einer schadensmindernden Landnutzung in Überschwemmungsgebieten zu ergreifen.