Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 26 / 21.06.2004
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Reformvorhaben unausweichlich

Deutsch-Französisches Jugendwerk
Familie. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wird den Erwartungen der Jugendlichen von heute und den Anforderungen eines erweiterten Europas weder mit seinem jetzigen Aufgabenbereich noch mit seinen bestehenden Strukturen auf der Basis der Abkommens von 1963 gerecht. Daher muss das Abkommen überarbeitet und eine neue Grundlage für die Aufgaben des DFJW in einem erweiterten Europa geschaffen werden. Dies stellte der Bundestag am 17. Juni fest, als er einen gemeinsamen Antrag (15/3326) von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP annahm.

Das DFJW könne nach 40 Jahren des Einsatzes im Dienst der Versöhnung und später der Freundschaft zwischen zwei ehemals verfeindeten Staaten eine Erfüllung seines ursprünglichen Auftrages vorweisen. Es habe einen einzigartigen und sehr positiv zu beurteilenden Beitrag geleistet. Dennoch seien Reformvorhaben unausweichlich.

Die Bundesregierung sei deshalb aufgefordert, ihren auf dem deutsch-französischen Ministerrat im Mai 2004 angekündigten Beitrag zu dieser Reform zum folgenden Ministerrat im November in Berlin unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe des Bundestages und der französischen Nationalversammlung zum DFJW zu erarbeiten. Der Arbeitsgruppe hatte unter anderem festgestellt, dass in der Absicht, auf die schwer fassbaren und sich rasch wandelnden Erwartungen der Jugendlichen von heute zu reagieren, die grundlegende Aufgaben des DFJW neu und klar zu definieren seien. Die bisherige Strategie der Vielfalt der Programme und Aktivitäten sollte durch eine Förderung der Sprachvermittlung, der Motivation zum Spracherwerb und des interkulturellen Lernens konzentriert werden.

Die Bundesregierung habe ferner zu prüfen, inwieweit der bisherige Status einer internationalen Organisation durch eine zwischenstaatliche Organisationsform abgelöst werden kann und inwieweit sich das geltende Personalstatut reformieren lässt. Die Bundesregierung sei darüber hinaus aufgefordert, eine Kommission zu berufen, die die beim deutsch-französischen Ministerrat angekündigte Reform des DFJW überprüft und Vorschläge für die Umgestaltung des Abkommens erarbeitet.

Die vier Fraktionen stellen in ihrer Begründung fest, das Europa von heute stehe vor neuen Herausforderungen. Seit den 1. Mai 2004 habe die Europäische Union (EU) zehn neue Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft der heute 25 Mitgliedstaaten erfordere eine starke Integrationsarbeit.

Es sei bereits in der Gemeinschaft von 15 Mitgliedstaaten eine mangelnde europäische Identität bei den Jugendlichen beklagt worden. Dieser Faktor verstärke sich unter der neuen Dynamik der erweiterten EU. Um in diesem gewandelten Umfeld die deutsch-französische Motorfunktion zu erhalten und zugleich als Modell für notwendige Versöhnung innerhalb Europas und an den Grenzen Europas zu dienen, müsse sich das Deutsch-Französische Jugendwerk neuen Herausforderungen stellen. Dieser Situation könne das Jugendwerk weder von seiner Struktur noch von seiner Aufgabenstellung her gerecht werden.

Innerhalb des DFJW hätten sich in den letzten Jahren Koordinierungsprobleme zwischen dem französischen und dem deutschen Teil der Organisation sowie dem Aufsichtsgremium (Kuratorium) herausgestellt. Die Anhörung der ersten gemischten parlamentarischen Arbeitgruppe hätten einzelne Problemfelder lokalisiert und Anregungen zur Reform gegeben. Sowohl die deutschen als auch die französischen Abgeordneten seien von der Notwendigkeit einer neuen Definition der Strukturen und Aufgaben des DFJW überzeugt, schreiben SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP weiter.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2005.